InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Mietwagenfirma darf Kosten von Versicherung verlangen

ID: 569932

(LifePR) - Eine Autovermieter darf von einem Kraftfahrzeugversicherer Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall verlangen. In dem vom BGH mitgeteilten Fall hatte die Geschädigte bei dem Mietwagenunternehmen für die Zeit des Ausfalls ihres Kraftfahrzeugs ein Ersatzfahrzeug angefordert. Die Mietvertragsparteien unterzeichneten eine "Abtretung und Zahlungsanweisung", die unter anderem eine Abtretung der Schadenersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Fahrer, Halter und deren/dessen Haftpflichtversicherung enthielt. Die Autovermietung verlangte in der Folge von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, für den die volle Einstandspflicht der Beklagten unstreitig ist. Die Einziehung der an die Klägerin erfüllungshalber abgetretenen Schadenersatzforderung der Geschädigten sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt. Nach der einschlägigen Vorschrift sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Handelnden gehören, erklären ARAG Experten. Sind allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig, so ist darf die Mietwagenfirma tätig werden. Etwas anderes gilt dagegen, wenn die Haftung dem Grunde nach oder die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht würden, die in keinem Zusammenhang mit den Mietwagenkosten stehen, wie zum Beispiel Schmerzensgeldansprüche (BGH, Az.: VI ZR 143/11).



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Neuer Ersparnis-Rechner für externe Buchhaltungsservices Gesetzlicher Unfallschutz auch bei Alkoholisierung
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.02.2012 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 569932
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 86 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mietwagenfirma darf Kosten von Versicherung verlangen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sicher auf der Skipiste unterwegs ...

Die Skiunfallzahlen steigen. LautARAG-ASU(Auswertungsstelle für Skiunfälle in Kooperation mit derStiftung für Sicherheit im Skisport) mussten in der Saison 2024/2025über 50.000 Skisportler ärztlich behandelt werden. Gleichzeitig verändert sich ...

Sicher auf der Skipiste unterwegs ...

Ski heil, Bein kaputtDie„Rentnerband“ hat mit ihrem Song „Ski heil, Bein kaputt“ die Herausforderungen des Skisports bereits in den 80er-Jahren besungen. Und richtig: Skifahren ist mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden. Dabei hat sich d ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einhaltung des Trennungsjahres +++Vor einer Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten. Selbst ein sexuellerÜbergriff des Ehemannes auf die gemeinsame Tochter reicht nicht aus, um das obligatorische Trennungsjahr vor einer endgült ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.289
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 58


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.