ADACÜbersicht: / Wer ab 1. Juli wem die Nummer stecken darf / Datum zur Einführung des Wechselkennzeichens steht jetzt fest
(ots) - Nach dem die Verordnung zur Änderung der
Kfz-Zulassungsverordnung noch im Januar im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht wurde, steht der Termin zur Einführung des
Wechselkennzeichens jetzt fest: Ab 1. Juli darf nach Österreich und
der Schweiz auch in Deutschland umgesteckt werden, sprich Autofahrer
können dann auch hierzulande mit nur einem Nummernschild wechselweise
mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.
In Deutschland darf das Wechselkennzeichen vorerst nur für zwei
Fahrzeuge zugeteilt werden. Und zwar innerhalb der EU-Fahrzeugklassen
M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750
Kilogramm). Die Wechselkennzeichen gibt es ab Mitte des Jahres bei
den örtlichen Zulassungsstellen. Je Zulassungsantrag entstehen
einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Die Kosten für zwei
vollständige Nummernschildsätze liegen bei rund 40 Euro.
Steuerliche Vergünstigungen sind vorerst noch nicht vorgesehen.
Laut ADAC können Autofahrer aber mit Vorteilen bei der
Kfz-Versicherung rechnen. So hat die ADAC Autoversicherung AG einen
speziellen Tarif entwickelt. Autofahrer, die sich für ein
Wechselkennzeichen entscheiden, profitieren dadurch von attraktiven
Versicherungsbeiträgen.
Die wichtigsten möglichen Wechsel-Kombinationen zeigt eine
aktuelle ADAC Übersicht:
Klasse M1 (Pkw bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz sowie
Wohnmobile):
Pkw - Pkw
Pkw - Wohnmobil
Pkw - Oldtimer
Oldtimer - Oldtimer
Wohnmobil - Wohnmobil
Oldtimer - Wohnmobil
Klasse L (Motorräder):
Motorrad - Motorrad
Motorrad - Quad und Trike
Motorrad - Leichtkraftrad
Klasse 01 (Anhänger):
Anhänger - Anhänger (je bis 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht)
Hinweis für die Redaktionen: Zu diesem Text bietet der ADAC unter
www.presse.adac.de ein Infogramm.
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Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle(at)adac.de
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Datum: 02.02.2012 - 12:22 Uhr
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