"System der regulierten Selbstregulierung in eine gute Zukunft führen": Thomas Krüger (bpb) im Vorsitz der KJM
(ots) -
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat seit gestern einen
zweiten stellvertretenden Vorsitzenden: Thomas Krüger, den
Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Er
vertritt den KJM-Vorsitzenden Siegfried Schneider ab sofort neben
Andreas Fischer, dem Direktor der niedersächsischen
Landesmedienanstalt (NLM). Mit der Entscheidung, einen
Bund-/Ländervertreter aus dem Kreis der KJM-Mitglieder zum zweiten
Stellvertreter zu wählen, betont das Gremium seine
gesellschaftspolitische Verantwortung, so Siegfried Schneider, der
Vorsitzende der KJM: "Die Wahl von Thomas Krüger ist ganz im Sinne
der pluralen Besetzung der KJM und wird nicht zuletzt dazu beitragen,
die Transparenz unserer Entscheidungen weiter zu befördern." Dies sei
umso wichtiger, da der moderne Jugendmedienschutz aufgrund von
Konvergenz und Globalisierung der Medien vor großen Herausforderungen
stehe, so Thomas Krüger: "Aktuell sind das der netzpolitische
Diskurs, das Thema Jugendschutzprogramme oder auch interne
Umstrukturierungen im Jugendmedienschutz. Als zweiter
KJM-Stellvertreter werde ich mich dafür einsetzen, das System der
regulierten Selbstregulierung in eine gute Zukunft zu führen."
Die KJM ist ein 2003 durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
(JMStV) errichtetes Organ der Landesmedienanstalten und besteht aus
zwölf Sachverständigen: aus sechs Direktoren von
Landesmedienanstalten, vier Mitgliedern, die von den für den
Jugendschutz zuständigen Obersten Landesbehörden entsandt und zwei
Mitgliedern, die von der für den Jugendschutz zuständigen Obersten
Bundesbehörde benannt werden.
Ziel war und ist es, mit Einrichtung der KJM einen bundesweit
einheitlichen Jugendschutz zu schaffen. Mit bisher mehr als 4.540
Prüffällen in Rundfunk und Telemedien (Stand Ende 2011) erzielte die
KJM hier in der Vergangenheit große Erfolge. Doch nicht nur die
Prüftätigkeit zählt zu den grundlegenden Aufgaben der KJM. Auch die
Stärkung und Weiterentwicklung des Systems der regulierten
Selbstregulierung im Jugendmedienschutz und die Vereinheitlichung
dieses Schutzes gehören zu ihrem Kernauftrag. Um die Selbstkontrolle
gerade in Bezug auf das Internet weiter zu stärken, beschloss die
KJM erst im Herbst letzten Jahres, FSK.online und USK.online als neue
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich
Telemedien anzuerkennen.
Selbstregulierung spielt vor allem auch im Internet eine zentrale
Rolle. Denn Jugendschutz im Netz ist aufgrund seines globalen,
flüchtigen und scheinbar anonymen Charakters ungleich schwerer und
anders durchzusetzen als beispielsweise im Fernsehen. Die Aufgabe
der KJM, Kinder und Jugendliche vor Internetanbietern zu schützen,
die mit teils hochproblematischen Inhalten auf Kosten Heranwachsender
viel Geld machen und so ihr Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit beeinträchtigen, ist deshalb momentan ihr
Arbeitsschwerpunkt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle(at)kjm-online.de.
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Datum: 19.01.2012 - 13:32 Uhr
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