"System der regulierten Selbstregulierung in eine gute Zukunft führen": Thomas Krüger (bpb) im Vorsitz der KJM

(ots) - 
   Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat seit gestern einen
zweiten stellvertretenden Vorsitzenden: Thomas Krüger, den 
Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Er 
vertritt den KJM-Vorsitzenden Siegfried Schneider ab sofort neben 
Andreas Fischer, dem Direktor der niedersächsischen 
Landesmedienanstalt (NLM). Mit der Entscheidung, einen 
Bund-/Ländervertreter aus dem Kreis der KJM-Mitglieder zum zweiten 
Stellvertreter zu wählen, betont das Gremium seine 
gesellschaftspolitische Verantwortung, so Siegfried Schneider, der 
Vorsitzende der KJM: "Die Wahl von Thomas Krüger ist ganz im Sinne 
der pluralen Besetzung der KJM und wird nicht zuletzt dazu beitragen,
die Transparenz unserer Entscheidungen weiter zu befördern." Dies sei
umso wichtiger, da der moderne Jugendmedienschutz aufgrund von 
Konvergenz und Globalisierung der Medien vor großen Herausforderungen
stehe, so Thomas Krüger: "Aktuell sind das der netzpolitische 
Diskurs, das Thema Jugendschutzprogramme oder auch interne 
Umstrukturierungen im Jugendmedienschutz. Als zweiter 
KJM-Stellvertreter werde ich mich dafür einsetzen, das System der 
regulierten Selbstregulierung in eine gute Zukunft zu führen."
   Die KJM ist ein 2003 durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag 
(JMStV) errichtetes Organ der Landesmedienanstalten und besteht aus 
zwölf Sachverständigen: aus sechs Direktoren von 
Landesmedienanstalten, vier Mitgliedern, die von den für den 
Jugendschutz zuständigen Obersten Landesbehörden entsandt und zwei 
Mitgliedern, die von der für den Jugendschutz zuständigen Obersten 
Bundesbehörde benannt werden.
   Ziel war und ist es, mit Einrichtung der KJM einen bundesweit 
einheitlichen Jugendschutz zu schaffen. Mit bisher mehr als 4.540 
Prüffällen in Rundfunk und Telemedien (Stand Ende 2011) erzielte die 
KJM hier in der Vergangenheit große Erfolge. Doch nicht nur die 
Prüftätigkeit zählt zu den grundlegenden Aufgaben der KJM. Auch die 
Stärkung und Weiterentwicklung des Systems der regulierten 
Selbstregulierung im Jugendmedienschutz und die Vereinheitlichung 
dieses Schutzes gehören zu ihrem Kernauftrag. Um die Selbstkontrolle 
gerade in Bezug auf das  Internet weiter zu stärken, beschloss die 
KJM erst im Herbst letzten Jahres, FSK.online und USK.online als neue
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich 
Telemedien anzuerkennen.
   Selbstregulierung spielt vor allem auch im Internet eine zentrale 
Rolle. Denn Jugendschutz im Netz ist  aufgrund seines globalen, 
flüchtigen und scheinbar anonymen Charakters ungleich schwerer  und 
anders durchzusetzen als beispielsweise  im Fernsehen. Die Aufgabe 
der KJM, Kinder und Jugendliche vor Internetanbietern zu schützen, 
die mit teils hochproblematischen Inhalten auf Kosten Heranwachsender
viel Geld machen und so ihr Recht auf freie Entfaltung der 
Persönlichkeit beeinträchtigen, ist deshalb momentan ihr 
Arbeitsschwerpunkt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, 
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle(at)kjm-online.de.
      
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Datum: 19.01.2012 - 13:32 Uhr
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