InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Freie Sicht bei Schnee und Eis

ID: 552022

Grob fahrlässiges Verhalten kann Versicherungsschutz kosten

(LifePR) - Fahrzeugscheiben sind nach kalten Winternächten oftmals komplett zugefroren. Ein Befreien der Fenster von Schnee und Eis gestaltet sich häufig beschwerlich und langwierig. Dennoch müssen vor Fahrtbeginn sowohl die Front-, Seiten- als auch die Heckscheiben freie Sicht erlauben, ansonsten drohen Bußgelder. Schnee und lose Eisbrocken sollten abgefegt oder per Hand vom Fahrzeug entfernt werden. Zum Auftauen des Eis eignen sich handelsübliche Enteiser-Sprays, die auf die entsprechenden Stellen gesprüht werden. Auf Eiskratzer sollte dagegen verzichtet werden, da sie schnell zu Beschädigungen an der Scheibe führen können. Ebenfalls sollte man kein heißes Wasser über das vereiste Glas kippen, da sonst Spannungsrisse möglich sind. Wer seine Scheiben mit entsprechenden Abdeckungen, Folien oder Decken schützt, verhindert dadurch die Eisbildung und spart sich das mühevolle Enteisen. Unter keinen Umständen sollte man sich jedoch dazu hinreißen lassen, sich mit einem kleinen Guckloch in der vereisten Windschutzscheibe auf den Weg zu machen. So ein grob fahrlässiges Verhalten kann laut ARAG Experten zur Leistungsminderung der Versicherung führen.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Fahrzeug bei Schnee richtig abstellen Zugeschneite Ausweise und Schilder
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.01.2012 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 552022
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 146 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Freie Sicht bei Schnee und Eis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen ...

Beendet die Volljährigkeit den Unterhaltsanspruch automatisch?Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt dadurch jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist laut AR ...

Geblitzt im Urlaub: Was erwartet Verbraucher? ...

Was ist zu tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt?Jan Kemperdiek: Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden ...

Wenn Katzen vor Gericht landen ...

Können Katzen vererbt werden?Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.303
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 60


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.