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Freie Sicht bei Schnee und Eis

ID: 552022

Grob fahrlässiges Verhalten kann Versicherungsschutz kosten

(LifePR) - Fahrzeugscheiben sind nach kalten Winternächten oftmals komplett zugefroren. Ein Befreien der Fenster von Schnee und Eis gestaltet sich häufig beschwerlich und langwierig. Dennoch müssen vor Fahrtbeginn sowohl die Front-, Seiten- als auch die Heckscheiben freie Sicht erlauben, ansonsten drohen Bußgelder. Schnee und lose Eisbrocken sollten abgefegt oder per Hand vom Fahrzeug entfernt werden. Zum Auftauen des Eis eignen sich handelsübliche Enteiser-Sprays, die auf die entsprechenden Stellen gesprüht werden. Auf Eiskratzer sollte dagegen verzichtet werden, da sie schnell zu Beschädigungen an der Scheibe führen können. Ebenfalls sollte man kein heißes Wasser über das vereiste Glas kippen, da sonst Spannungsrisse möglich sind. Wer seine Scheiben mit entsprechenden Abdeckungen, Folien oder Decken schützt, verhindert dadurch die Eisbildung und spart sich das mühevolle Enteisen. Unter keinen Umständen sollte man sich jedoch dazu hinreißen lassen, sich mit einem kleinen Guckloch in der vereisten Windschutzscheibe auf den Weg zu machen. So ein grob fahrlässiges Verhalten kann laut ARAG Experten zur Leistungsminderung der Versicherung führen.



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Datum: 11.01.2012 - 11:35 Uhr
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