InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Freie Sicht bei Schnee und Eis

ID: 552022

Grob fahrlässiges Verhalten kann Versicherungsschutz kosten

(LifePR) - Fahrzeugscheiben sind nach kalten Winternächten oftmals komplett zugefroren. Ein Befreien der Fenster von Schnee und Eis gestaltet sich häufig beschwerlich und langwierig. Dennoch müssen vor Fahrtbeginn sowohl die Front-, Seiten- als auch die Heckscheiben freie Sicht erlauben, ansonsten drohen Bußgelder. Schnee und lose Eisbrocken sollten abgefegt oder per Hand vom Fahrzeug entfernt werden. Zum Auftauen des Eis eignen sich handelsübliche Enteiser-Sprays, die auf die entsprechenden Stellen gesprüht werden. Auf Eiskratzer sollte dagegen verzichtet werden, da sie schnell zu Beschädigungen an der Scheibe führen können. Ebenfalls sollte man kein heißes Wasser über das vereiste Glas kippen, da sonst Spannungsrisse möglich sind. Wer seine Scheiben mit entsprechenden Abdeckungen, Folien oder Decken schützt, verhindert dadurch die Eisbildung und spart sich das mühevolle Enteisen. Unter keinen Umständen sollte man sich jedoch dazu hinreißen lassen, sich mit einem kleinen Guckloch in der vereisten Windschutzscheibe auf den Weg zu machen. So ein grob fahrlässiges Verhalten kann laut ARAG Experten zur Leistungsminderung der Versicherung führen.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Fahrzeug bei Schnee richtig abstellen Zugeschneite Ausweise und Schilder
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.01.2012 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 552022
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 144 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Freie Sicht bei Schnee und Eis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ferienjob: Welche Regeln für Jugendliche gelten ...

Sommerzeit ist Ferienjob-Zeit: Viele Schüler möchten sich in den Ferien etwas dazuverdienen. Ob, wie lange und unter welchen Bedingungen sie arbeiten dürfen, ist gesetzlich klar geregelt. Worauf Jugendliche, ihre Eltern und auch Arbeitgeber achten ...

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene ...

LautDeutscher Gesellschaft für Nephrologiesterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend norm ...

ARAG Recht schnell… ...

+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das OberlandesgerichtFrankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einergestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Ka ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.300
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 119


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.