Air China führt Selbstabfertigung an weiteren Flughäfen im Ausland ein
(ots) -
Die Fluggesellschaft führte im Dezember 2011 ihren
Selbstabfertigungsservice an drei weiteren Flughäfen ausserhalb
Kontinentalchinas ein: am Vancouver International Airport, am Osaka
Kansai International Airport und am Nagoya International Airport. Das
benutzerfreundliche System unterstützt Transferflüge über Peking in
andere chinesische Städte und kann in fünf Sprachen genutzt werden:
Chinesisch (vereinfacht und traditionell), Englisch, Japanisch,
Koreanisch und Französisch. Es bietet den Passagieren die
Möglichkeit, den gewünschten Sitzplatz auswählen, Air-China-Kilometer
zu sammeln und ihre Bordkarte zu drucken, ohne dabei vor den
herkömmlichen Abfertigungsschaltern Schlange stehen zu müssen.
(Foto: http://photos.prnewswire.com/prnh/20120104/CN28108 )
(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20080625/CNW017LOGO )
Die Einführung des Selbstabfertigungsservices, der die
Branchenstandards der IATA erfüllt, steht ganz im Einklang mit der
Gesamtstrategie der Fluggesellschaft, der einschlägigen Konkurrenz
immer einen Schritt voraus zu bleiben.
Ende 2011 bietet Air China ihren Selbstabfertigungsservice
bereits an acht Flughäfen ausserhalb Kontinentalchinas an. Bei den
übrigen fünf Flughäfen handelt es sich um Tokio Narita, Tokio Haneda,
Hongkong, Frankfurt und Stockholm Arlanda.
Pressekontakt:
Lan Qiang, Air China Limited, +86-10-6146-2391,
qianglan(at)airchina.com
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.01.2012 - 08:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 548365
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Peking
Telefon:
Kategorie:
Urlaub & Reisen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 83 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Air China führt Selbstabfertigung an weiteren Flughäfen im Ausland ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Air China (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).