BPI: Neue Großhandelsmarge führt auch 2012 zu Lagerwertverlusten in Apotheken - Ursache liegt im Gesetz und nicht bei Arzneimittelherstellern
(ots) - Durch die sich zum 1. Januar ändernde
Großhandelsmarge wird es auch 2012 wieder zu Lagerwertverlusten bei
Apotheken kommen. Schon jetzt ist erkennbar, dass die Apotheker
versuchen, diese Verluste durch die Hersteller ausgleichen zulassen.
Dies ist nicht möglich, denn die Ursache liegt nicht beim Hersteller,
sondern schlicht beim Gesetzgeber. Die neue Spanne des Großhandels
von 3,15 Prozent variabel und 0,70 Euro fix führt beispielsweise
dazu, dass derzeit günstige Packungen in 2012 teurer werden. Heute
höherpreisige Packungen werden dagegen günstiger. Daher ist zu
beobachten, dass teilweise Großhändler und Apotheke(n) versuchen,
bestimmte Packungen noch dieses Jahr verstärkt einzukaufen. "Durch
diese rein wirtschaftlich motivierte Handlungsweise kann es 2012 zu
Lieferproblemen der Hersteller kommen, was angesichts von Zusagen bei
Rabattverträgen nicht unerheblich ist. Klar ist jedoch: Hersteller
sind nicht in der Pflicht, Lagerwertverluste auszugleichen", erklärte
Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde die veränderte
Marge des Großhandels ab 2012 beschlossen. Die Großhändler erhalten
nunmehr ab dem neuen Jahr eine Vergütung analog der
Apothekenvergütung, d. h. einen variablen Anteil von 3,15 Prozent und
einen festen nicht rabattierfähigen Anteil von 0,70 Euro. Wie bei
jeder Umstellung von Vergütungssystemen verursacht dies
Folgewirkungen. Es bleibt aber festzuhalten, dass sich dadurch die
Abgabepreise der Pharmaunternehmen nicht ändern, denn die
Großhandelsmarge setzt auf diesem Preis erst auf. Jegliche
Forderungen eines Lagerwertverlustausgleichs seitens der Apotheker
gegenüber den Herstellern sind daher unbegründet. Grundsätzlich
müssen die Apotheker die durch die Umstellung der Marge möglichen
Einkaufsgewinne - durch geplante Einkäufe noch in 2011 - auch nicht
abführen.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach(at)bpi.de
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Datum: 19.12.2011 - 10:52 Uhr
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