Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats //
WDR-Rundfunkrat: "Bundesländer bei der TKG-Novelle besser beteiligen"
(ots) - Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 15. 
Dezember 2011 eine Stellungnahme zum derzeitigen 
Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes 
(TKG) und zur Netzneutralität verabschiedet.
   Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, erklärt: "Der 
Rundfunk übernimmt für die Gesellschaft eine herausragende Funktion 
und braucht zur Erfüllung seines gesetzlich formulierten Auftrags 
auch für die Übertragung seiner Inhalte im Netz entsprechende 
Rahmenbedingungen. Zur Sicherung der rundfunkspezifischen Belange ist
es notwendig, die Länder an diesem Prozess angemessen zu beteiligen. 
In den weiteren Beratungen zur TKG-Novelle im Vermittlungsausschuss 
muss daher konsequent eine entsprechende Beteiligung der Länder bei 
den Regelungen zur Netzneutralität und zur Frequenzordnung sowie das 
Einvernehmen bei rundfunkspezifischen Belangen eingefordert werden."
   Für den WDR-Rundfunkrat ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu 
den Inhalten des Rundfunks und eine diskriminierungsfreie 
Durchleitung der Inhalte für die Zukunft des Rundfunks entscheidend 
und sicherzustellen. Diskriminierungen, Wettbewerbsverzerrungen oder 
-beschränkungen, die durch Behinderungen oder Verlangsamungen des 
Datenverkehrs entstehen können, sind zu verhindern.
   Der WDR-Rundfunkrat wird sich auch zukünftig über das aktuelle 
Gesetzgebungsverfahren hinaus intensiv mit der Netzneutralität 
befassen, da mit diesem Thema langfristig entscheidende Fragen zur 
Zukunft der Mediendistribution und zur Kommunikation in der 
Gesellschaft verbunden sind.
   Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter 
www.wdr-rundfunkrat.de
   Besuchen Sie auch die Seite des Rundfunkrats im Internet: 
www.wdr-rundfunkrat.de
   Einstimmig vom WDR-Rundfunkrat in der 534. Sitzung am 15. Dezember
2011 verabschiedet
   Stellungnahme des Ausschusses für 
Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrats zum Gesetzgebungsverfahren zur 
TKG-Novelle und zur Netzneutralität
   Bei der Debatte um Netzneutralität geht es für den Rundfunk, für 
den öffentlich-rechtlichen ebenso wie für den kommerziellen, um die 
Sicherung seiner Position in der Übertragungsinfrastruktur der 
Zukunft, dem Internet. Der Rundfunk braucht für die Übertragung 
seiner Inhalte im Netz Rahmenbedingungen, die einen 
diskriminierungsfreien Zugang zu den Inhalten für die Nutzerinnen und
Nutzer sowie eine diskriminierungsfreie Durchleitung der Inhalte 
sicherstellen. Denn das Internet entwickelt sich neben Terrestrik, 
Kabel und Satellit für Rundfunkangebote zu einem immer wichtigeren 
Übertragungsweg, wie beispielsweise für Fernsehinhalte in Form von 
Live-Streams oder Angeboten auf Abruf (VoD) in den Mediatheken von 
ARD und ZDF oder auf den VoD-Portalen der privaten 
Rundfunkveranstalter (z.B. maxdome, RTL Now).
   Im Einzelnen bezieht der Ausschuss für 
Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat zum Stand des derzeitigen 
Gesetzgebungsverfahrens zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes 
und zur Netzneutralität im Allgemeinen wie folgt Stellung:
   1.Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat begrüßt 
ausdrücklich die Entscheidung des Bundesrates vom 25. November 2011, 
dass dem vom Bundestag am 27. Oktober 2011 verabschiedeten 
Gesetzesentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) 
nicht zugestimmt, sondern der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. 
Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses werden nun 
Möglichkeiten für eine partiell notwendige Überarbeitung der 
TKG-Novelle geschaffen.
   2.Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat stellt 
fest, dass die Themen der Netzneutralität, Frequenzvergabe und 
-nutzung auf der Bundesebene bisher fast ausschließlich unter 
ökonomischen und technologischen Gesichtspunkten diskutiert werden 
und geregelt werden sollen. Daher fordert der Ausschuss für 
Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat von Bundestag und Bundesrat, in 
den weiteren Beratungen eine Ausgewogenheit zwischen 
medienpolitischen und kulturellen Aspekten auf der einen Seite und 
den technischen und ökonomischen Fragen auf der anderen Seite, 
herzustellen.
   3.Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat ist der 
Meinung, dass der Rundfunk in der deutschen Netzpolitik nicht die 
entsprechende Beachtung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen 
Kompetenzen von Bund und Ländern findet. Im TKG-E sind der Rundfunk 
und vergleichbare Telemedien zwar aufgenommen, allerdings in einer 
sehr schwachen Form und ohne jegliche Präzisierung. So heißt es in § 
2 ("Regulierung, Ziele und Grundsätze") Abs. 6 Satz 1 TKG-E: "Die 
Belange des Rundfunks und vergleichbarer Telemedien sind, soweit 
möglich, zu wahren." Diese Formulierung wird dem besonderen Auftrag 
des Rundfunks für Demokratie und Gesellschaft nicht ausreichend 
gerecht. Entsprechende Anliegen des Rundfunks und vergleichbarer 
Telemedien werden auf dieser Rechtsgrundlage in Zukunft schwer 
justiziabel sein. Es ist davon auszugehen, dass der Rundfunk und 
vergleichbare Telemedien in Gefahr sind, in Zweifelsfällen 
benachteiligt zu werden.
   4.In der TKG-Novelle findet die verfassungsrechtliche Stellung 
der Länder in Bezug auf die rundfunkbezogenen Regelungen keine 
angemessene Entsprechung. Daher sollten die Länder ihre in den 
Stellungnahmen des Bundesrates formulierten Positionen auch für die 
Beratungen im Vermittlungsausschuss konsequent fortführen. Die 
Mitwirkungsrechte der Länder im Hinblick auf die Belange des 
Rundfunks sind ausreichend zu sichern. Da der Rundfunk in den 
Verantwortungsbereich der Länder fällt, fehlen dem Bund in 
rundfunkspezifischen Belangen die gesetzgeberischen Kompetenzen, was 
eine angemessene Beteiligung der Länder erfordert. Diese Beteiligung 
sollte sich deshalb auf die Regelungen zur Netzneutralität und zur 
Frequenzordnung sowie auf das Erfordernis eines Einvernehmens bei 
rundfunkspezifischen Belangen beziehen.
   5.Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat sieht in 
dem kurzfristig neu in die TKG-Novelle aufgenommenen § 41a einen 
ersten Schritt zur Sicherung der Netzneutralität. Dennoch ist darauf 
hinzuweisen, dass es nach der Regelung nur und allein im Ermessen der
zum Erlass der Rechtsverordnung ermächtigten Bundesregierung liegt, 
ob und wann zur Sicherung einer diskriminierungsfreien 
Datenübermittlung und eines diskriminierungsfreien Zugangs 
eingeschritten werden kann. Somit erhalten die Länder durch § 41a 
weder ein Initiativ- noch ein Kontrollrecht zur Wahrung ihrer 
rundfunkpolitischen Verantwortung. Die Kompetenzen der Länder sollten
aber auch bei der Anwendung dieser Regelungen ausreichend 
berücksichtigt werden.
   6.Der Rundfunk übernimmt für die Gesellschaft eine herausragende 
Funktion. Um seinem gesetzlich formulierten Auftrag nachkommen zu 
können, bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen - auch bei der 
Übertragung im Netz. Der Ausschuss für 
Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat fordert, die Belange des 
Rundfunks angemessen zu berücksichtigen und die demokratische und 
gesellschaftliche Funktion des Rundfunks in den Bereichen Internet 
und Frequenzvergabe zu sichern.
   7.Ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Inhalten des Rundfunks
für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie eine diskriminierungsfreie 
Durchleitung der Inhalte ist für die Zukunft des Rundfunks 
entscheidend und sicherzustellen. Ein offenes und 
diskriminierungsfreies Internet bildet die Grundlage für 
Meinungsfreiheit und -vielfalt im Netz. Diskriminierungen, 
Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen durch Behinderungen oder
Verlangsamungen des Datenverkehrs sind zu verhindern.
   8.Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat 
unterstützt den vom Europäischen Parlament am 17. November 2011 
verabschiedeten Entschliessungsantrag zum offenen Internet und zur 
Netzneutralität in Europa, der in einigen Punkten über die in 
Deutschland derzeit diskutierten Regelungen hinaus geht. Zu begrüßen 
ist, dass die Kommission nun aufgefordert ist, zukünftig 
Beeinträchtigungen der Netzneutralität genau zu beobachten und binnen
einer festgelegten Frist zu bewerten, ob regulatorisch eingegriffen 
werden muss, um unter anderem den freien Zugang zum Internet, die 
Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus sicherzustellen. Ebenfalls
wird die Regelung unterstützt, dass Netzneutralität durch Wahrung des
'best-efforts-Prinzips', nach dem Datenpakete zu den gleichen 
Bedingungen und mit der gleichen Geschwindigkeit bestmöglich 
übertragen werden, ohne Rücksicht auf ihren Inhalt, ihren Ursprung 
und ihr Ziel, erfolgen soll.
   9.Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat wird sich
auch über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur TKG-Novelle hinaus 
zukünftig intensiv mit der Netzneutralität befassen, da mit ihr 
langfristig entscheidende Fragen zur Zukunft der Mediendistribution 
und zur Kommunikation in der Gesellschaft verbunden sind.
Pressekontakt:
Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
E-Mail: rundfunkrat(at)wdr.de 
Tel: 0221/220-5600
      
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Datum: 16.12.2011 - 11:30 Uhr
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