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Obacht bei „Terms of conditions“ - englische Sprachfallen

ID: 530134

Englische Sprachfallen bei den Nutzungsbedingungen können Nutzer verleiten, Daten preiszugeben, die sie gegebenenfalls nicht veröffentlicht sehen möchten

(IINews) - Kürzlich stolperte ich beim „free-Surfen“ durch das Web auf eine Seite eines Online-Glückspielsanbieter, verwob mich gedanklich in dessen „terms of condition“ und war recht empört über die dreiste Offerte des entsprechenden Anbieters.
So legte der Anbieter in seinen englischen Deklarationen dar, dass er „XX.com s able to demonstrate that communication, whether in physical or electronic form, has been sent to such User, or immediately upon XX´s posting such notice on an area of the Site that is publicly accessible without charge., was – frei übersetzt – nichts anderes bedeutete, als dass der Anbieter jederzeit in der Lage wäre, nachzuweisen, dass eine Kommunikation (und Zustimmung) über seine Nutzungsbedingungen stattgefunden hätte oder dass er eine Nachricht auf einem Bereich seiner Seite hinterlegt hätte, die öffentlich zugänglich wäre. Allerdings nennt der Betreiber der Seite dabei keineswegs die Seite direkt, sondern nur, dass sie in einem öffentlichen Bereich liege, die ohne Nutzung bzw. Anmeldung öffentlich zugänglich wäre. Berücksichtigt man das einen Satz zuvor gemachte Statement, dass the Site and xx.com Content embody trade secrets and intellectual property rights protected under worldwide copyright and other laws, also dass die Seite wichtige Informationen beinhaltet, die private Daten und Urheberrechte unter weltweitem Kopierrecht behandelt, könnte man, betrachtet man dabei die exakte Wortwahl, dem Satz ebenso entnehmen, dass diese Urheberrechte und private Daten weltweites Kopierrecht haben, also für jedermann frei verfügbar wären. So frage ich mich, wie diese Seite mit meinen möglichen Daten umgeht.

Derartig iterativ-verknüpfte Bedingungen finden sich zuhauf in englischen „Nutzungsbedingungen“ und ihnen wird nur zu oft von den Unterzeichnern (in Form eines Klicks) unbedacht schnell zugestimmt. Letztlich stimmt man damit zu, dass z.B. sämtliche, ggf. indiskrete – Fotos von einem selbst verwendet werden dürfen... So darf man sich dann auch letztlich nicht wundern, wenn einen selbst seine eigene Visage von einer Cola-Flaschen-Werbung anlächelt, so wie Facebook es praktizieren darf – laut seiner Nutzungsbedingungen.




Nun mag sich der ein oder andere sagen: „Egal, ich habe keine Geheimnisse“, was, wenn dem so sei, auch wohl gut sei, aber sollten sich dennoch winzige „Datenlöcher“ auf seinem PC befinden, die auf Indiskretionen oder ähnliches zurückführen, so sei er sich bewusst, dass er diese öffentlich mache mit jedweder Zustimmung zu Vertragsbedingungen, zumal diese in englisch exakt hierauf hinweisen.

Was nun hülfe gegen den möglichen Missbrauch seiner Daten? Stets jeden Klick verweigern? Seine Daten auf dem PC „bereinigen“? Oder gar – am besten – stets derart handeln, dass seine eigenen Handlungsweisen und Daten stets im Hintergrund einer offiziellen „Leserschaft“ betrachtet werden können? Also den kategorischen Imperativ betrachtend, dass seine eigenen Maßstäbe und Handlungen stets Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung sein könnten?

Diesen Imperativ sollte sich jeder, der Im Web surft zu eigen machen und sich immer vor Augen führen, dass seine Daten „Gemeingut“ sind.

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Mit "frankfutt.de" - erstmals 2002 von Sabine Puttins gehostet, gelang Sabine Puttins, die nach langem Koma und dessen Folgen nicht (aktiv) an der Gesellschaft teilnehmen konnte, eine Wiederaufnahme ihrer publizistischen Tätigkeiten, die 2003 abrupt endeten. Nun erwachte sie und fand eine neue Welt vor: die "Terra digitalis", die sie mit www.frankfutt.de erkundet und scheinbar auch begründet...



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Datum: 29.11.2011 - 21:58 Uhr
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