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Tipps für den Alltag: Damit Autofahren nicht teurer wird / Kfz-Versicherungstarife miteinander vergleichen - Kündigung auch nach dem Stichtag noch machbar

ID: 528559


(ots) -
Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung -
der 30. November - steht vor der Tür: Doch auch wer erst danach Post
von seiner Kfz-Versicherung erhält und feststellt, dass die Prämien
im kommenden Jahr steigen, kann noch reagieren. Während in den
vergangenen Jahren der anhaltende Preiswettbewerb zu ständig
sinkenden Beiträgen führte und dem Verbraucher beträchtliche
Einsparungen ermöglichte, hat sich der Trend in diesem Jahr oftmals
umgekehrt. Verantwortlich dafür sind steigende Schadenzahlen und eine
Verteuerung des Einzelschadens. Gerade deshalb lohnt es sich in
diesem Jahr besonders mit spitzem Bleistift zu rechnen, denn
Einsparmöglichkeiten bleiben: Ausschlaggebend für den Verbraucher ist
ein günstiges Tarifniveau. Die Schere zwischen den günstigsten und
den teuersten Angeboten klafft heute weiter denn je auseinander. Bei
Preisdifferenzen bis zu 130 Prozent kann sich ein Wechsel der
Versicherung für den Kunden durchaus lohnen

Wechseln nach dem Stichtag?

Wer sich über die Mehrkosten für seine Kfz-Versicherung ärgert,
kann, wie die HUK-COBURG mitteilt, trotzdem noch handeln. Durch das
Sonderkündigungsrecht, das in allen Verträgen festgeschrieben ist,
können Autofahrer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, zu einem
günstigeren Anbieter wechseln.

Sein Sonderkündigungsrecht kann man geltend machen, wenn das
Beitragsniveau des Tarifs steigt und/oder wenn Veränderungen in der
Typ- oder Regionalklasse zu Verteuerungen führen. Ob man außerhalb
der Regel die Versicherung wechselt, weil die Kfz-Haftpflicht- oder
die Kaskoversicherung jeweils allein oder gemeinsam teurer werden,
spielt keine Rolle. Wer kündigen will, muss das innerhalb eines
Monats nach Erhalt der Rechnung schriftlich tun. Um auf Nummer Sicher
zu gehen, sollte man sich für ein Einschreiben mit Rückschein




entscheiden.

Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht, wenn die
veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in einen schlechter
eingestuften Zulassungsbezirk verursacht wird. Und auch wer im
laufenden Jahr einen Unfall hatte, der zur Verschlechterung des
Schadenfreiheitsrabatts führte, kann seinem Versicherer nach dem
Stichtag nicht einfach Adieu sagen.

Der Kunde muss über sein Sonderkündigungsrecht informiert werden.
Deshalb steht auf vielen Rechnungen ein Vergleichsbeitrag, damit ein
Kunde nachvollziehen kann, ob und warum sich die Prämie erhöht. Wer
keinen Vergleichsbeitrag findet, kann bei seiner Kfz-Versicherung
nachfragen. Durch Gegenüberstellung des neuen Beitrages kann man
erkennen, wie viel der Kunde hätte zahlen müssen, wenn bereits im
noch laufenden Jahr seine künftige Schadenfreiheitsklasse gegolten
hätte.

Bei der Suche nach dem Anbieter mit dem günstigsten
Kfz-Versicherungstarif helfen Vergleichsportale. Da kein Portal die
Tarife aller Kfz-Versicherer listet, sollte man bei verschiedenen
Portalen nach der günstigsten Versicherungsprämie zu suchen.



Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer

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Datum: 28.11.2011 - 10:31 Uhr
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