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Recht - ADAC: Blitzer-Warner teurer als Knöllchen / Polizei darf Geräte sogar vernichten

ID: 522821

(ots) - Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in
Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC aber
nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für
Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Sind
solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern,
ausgestattet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden. Auch
wenn Verkäufer oder Hersteller ihren Kunden oft das Gegenteil mit auf
den Weg geben: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät
betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss
mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.

Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem
Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von
Radargeräten auf der Strecke informiert, begeht diese
Ordnungswidrigkeit. Findet die Polizei im Rahmen einer
Verkehrskontrolle einen Radarwarner, kann er sichergestellt und auch
vernichtet werden. Diese Vorgehensweise ist aber nicht ohne Weiteres
auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar: Da solche
Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllen, bestehen erhebliche
Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig
wäre.

Doch es gibt auch legale Maßnahmen zur Warnung vor Messstellen. So
sind Radiomeldungen nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen
Standort des Empfängers gegeben werden. Auch das Warnen anderer
Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern ist
grundsätzlich nicht verboten. Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber
behindert oder abgelenkt werden, kann die Polizei das Warnen
untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer
aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt und wird mit einem
Bußgeld von zehn Euro bestraft.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit




Redakteurin Katharina Bauer
Tel.: + (0)89/7676 2412
E-Mail: katharina.bauer(at)adac.de

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Datum: 18.11.2011 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 522821
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