Kompliziertes Steuersystem: Mitgliederzahl der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. wächst kontinuierlich
Das Steuersystem in Deutschland ist kompliziert. Immer mehr Steuerzahler greifen daher auf die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins zurück. Das beweisen die steigenden Mitgliederzahlen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., welche bundesweit agiert. In den letzten Jahren konnte der Verein mehr als 25.000 neue Mitglieder verzeichnen. Auch in 2011 zeichnet sich der Trend steigender Mitgliederzahlen weiter ab.
(IINews) - Der Zulauf hat mehrere Gründe. Zum einen nutzen viele Arbeitnehmer die Unterstützung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Zahlreiche Anlagen sorgen bei Laien für immer mehr Verwirrung und führen nicht selten zum Gang zur nächsten Beratungsstelle der Lohnsteuerhilfe Bayern. Zudem verunsichern zahlreiche Steueränderungen und offene Verfahren vor dem Bundesfinanzhof. Wer auf einen erfahrenen Lohnsteuerhilfeverein setzt, kann von den Entscheidungen zugunsten der Steuerzahler profitieren, ohne sich selbst damit auseinandersetzen zu müssen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ist bundesweit mit rund 350 Anlaufstellen vertreten und rät jedem Bürger, der Steuern zahlt, sich mit dem Thema der Steuererklärung auseinanderzusetzen. In den meisten Fällen ist nämlich mit Erstattungen zu rechnen. Im Schnitt erhielten Mitglieder des Vereins für das Steuerjahr 2010 vom Finanzamt 1.177 Euro erstattet.
Unter den Mitgliedern sind aber auch zahlreiche Rentner, die durch das Alterseinkünftegesetz wieder stärker in die Steuerpflicht genommen werden und sich im Rahmen einer Mitgliedschaft rund um das Thema Steuern beraten lassen.
Mehr Infos unter www.lohi.de.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
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Datum: 15.11.2011 - 16:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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