InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Lebensgefahr: Bagatellunfälle auf der Autobahn

ID: 518292

(LifePR) - .
- Bagatellunfälle bringen Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr
- Auf Autobahnen: Die Fahrbahn räumen und auf dem Seitenstreifen oder einem Parkplatz stehen bleiben!
- Der Tatbestand der Unfallflucht wird dadurch nicht erfüllt und der Versicherungsschutz erlischt nicht!
- Das Blockieren des Straßenverkehrs kann mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet werden.
Bagatellunfälle gelten als ein großer Stauverursacher auf deutschen Autobahnen. Darüber hinaus lösen sie hoch gefährliche Situationen aus. Während an der direkten Unfallstelle über Beulen und Kratzer diskutiert wird, und sich zwischenzeitlich ein Stau bildet, steigt die Gefahr von schweren Unfällen mit LKW am Stauende. Daher gilt: Schnell runter von der Fahrbahn, wenn die Fahrzeuge noch rollen können. Natürlich sollen Unfälle auf der Autobahn, auch solche, bei denen es nur zu geringem Sachschaden gekommen ist, der Polizei gemeldet werden wenn der Sachverhalt nicht völlig unstrittig ist. Das bedeutet aber auf keinen Fall, dass die Unfallbeteiligten auf dem Fahrstreifen stehen bleiben müssen und diese so für den nachfolgenden Verkehr blockieren. ARAG Experten sagen, was bei leichten Unfällen mit Bagatellschäden auf der Autobahn zu tun ist:
Sorgfaltspflicht
Bei einem Verkehrsunfall besteht für alle Unfallbeteiligten die gesetzliche Pflicht sich nicht vom Unfallort zu entfernen, bevor die Notwendigen Feststellungen getroffen wurden - auch nicht einige 100 m. Der Verstoß gegen § 142 Strafgesetzbuch (StGB), die so genannte Unfallflucht, ist strafbar. Hat der Unfall allerdings auf einer mehrspurigen Schnellstraße oder einer Autobahn stattgefunden, kommt die Notwendigkeit des Einhaltens der erforderlichen Sorgfaltspflicht bei erhöhtem Verkehrsrisiko auf Schnellstraßen hinzu. Wer gegen die schon in § 1 StVO festgeschriebene Sorgfaltspflicht verstößt und so andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, handelt ordnungswidrig. Ein konkreter Fall verdeutlicht das Dilemma:




Der Fall
Nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn A 3 sind die Beteiligten auf dem linken Fahrstreifen stehen geblieben, obwohl die Fahrzeuge noch fahrbereit waren. Der linke Fahrstreifen war dadurch für über eine halbe Stunde blockiert. Dabei waren die drei beteiligten PKW nach einem Auffahrunfall nur leicht beschädigt. Die Beteiligten wurden fernmündlich von der Polizei gebeten, sich zur Unfallaufnahme am nächsten Parkplatz einzufinden und auf die Beamten der zuständigen Verkehrspolizeiinspektion zu warten. Die Autobahnpolizisten fanden die Havaristen allerdings nicht an der vereinbarten Stelle, sondern am Unfallort. Die drei Unfallbeteiligten standen immer noch auf dem linken Fahrstreifen und warteten. Ein Fahrer, der befürchtete, dass irgendjemand sich unerlaubt aus dem Staub machen würde, war einfach stehen geblieben und hatte die anderen auch dazu überredet. Durch dieses Verhalten kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und zur Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs.
Was sagt die Polizei?
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass der § 34 der Straßenverkehrsordnung vorschreibt, nach einem Bagatellschaden unverzüglich beiseite zu fahren. Das Blockieren des Straßenverkehrs nach einem Bagatellunfall kann nach dem aktuellen Bußgeldkatalog von der Polizei mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet werden.
Auf Autobahnen bedeutet dies, die Fahrstreifen, wenn möglich, zu räumen und auf dem Seitenstreifen oder einem Parkplatz stehen zu bleiben oder den Weisungen der Polizisten Folge zu leisten.
Was sagt die Versicherung?
Sicherheit geht vor! Deshalb muss kein Versicherter fürchten, dass ihm der Versicherungsschutz aberkannt wird, wenn er sich im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht einige Meter vom Unfallort entfernt und auf dem Seitenstreifen oder dem nächsten Parkplatz die erforderlichen Daten zur Person, Kfz-Versicherung und Art seiner Beteiligung am Unfall angibt. Der Tatbestand der Unfallflucht wird dadurch nicht erfüllt. Nach den einschlägigen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ist der Versicherte zwar verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann. Die Anforderungen dürfen indes nicht überspannt werden. Der Versicherte ist hinreichend entschuldigt, wenn er im Interesse der Allgemeinheit bei einem Bagatellschaden im Einvernehmen mit dem Unfallgegner die Fahrbahn räumt und sein Fahrzeug am Straßenrand abstellt oder die Autobahn an der nächsten Möglichkeit verlässt und dort die Polizei erwartet.
Download des Textes: http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Der neue Opel Astra GTC - scharfes Design und Dynamik pur Fahrrad bei den Journalisten immer beliebter
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.11.2011 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 518292
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Lebensgefahr: Bagatellunfälle auf der Autobahn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Jubeln erlaubt! FIFA Frauen-WM 2011 ...

Am kommenden Sonntag geht es los! Wo die Welt zu Gast bei Freunden und in diesem Jahr endlich auch bei Freundinnen ist, wird bestimmt ausgiebig gefeiert. Da viele Erstrundenspiele der Fußballfrauen erst um 20:45 Uhr angesetzt sind, wird es bei den ...

Skifahren mit Sicherheit ...

Skifahren ist cool, macht Spaß und liegt voll im Trend! Die Stars des FIS World Cup faszinieren ein Millionenpublikum. Unvorstellbar, dass Maria Riesch oder Felix Neureuther ohne Sturzhelm an den Start gingen. Die meisten Hobby-Abfahrer und ungeüb ...

Auskunftsanspruchüber medizinische Leistungen ...

Ein gesetzlich Krankenversicherter hatte die für ihn zuständige KV um Auskunft gebeten, welche medizinischen Leistungen sie in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet habe. Die beklagte KV vertrat die Auffassung der Kläger könn ...

Alle Meldungen von ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 65


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.