InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Alter allein kein Grund zur Prüfung der Fahreignung

ID: 512928

(LifePR) - .
- Gericht stellt strenge Anforderungen an Gesundheitsprüfung
- Konkrete Beweise für fehlende Fahreignung nötig
- ARCD rät zu freiwilligen Gesundheitschecks
Allein das hohe Alter eines Fahrerlaubnisinhabers und das damit verbundene Absinken sowohl der geistigen als auch der körperlichen Leistungsfähigkeit bietet für sich genommen keinen Anlass, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen. Hinzukommen muss vielmehr, dass der altersbedingte Abbau im Einzelfall zu greifbaren Ausfallerscheinungen geführt hat, die Zweifel an der uneingeschränkten Kraftfahreignung aufkommen lassen.
So entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis vor wenigen Wochen in einem Eilverfahren (Az: 10 L 790/11), über das der ARCD berichtet. In dem Fall hatte die Fahrerlaubnisbehörde einem 81-jährigen Senior den Führerschein entzogen, nachdem er sich nach einem selbst verschuldeten Parkunfall geweigert hatte, sich einer angeordneten Gesundheitsprüfung beim Amtsarzt zu unterziehen. Die Polizei hatte in ihrem Bericht festgehalten, dass der Fahrer insgesamt einen verwirrten Eindruck hinterlassen und sein Fehlverhalten nicht eingesehen habe. Er sei nicht in der Lage gewesen, den Unfallhergang zusammenhängend zu schildern. Außerdem habe er nicht erkannt, dass er sich nach dem Unfall bei der Polizei hätte melden müssen. Und: Der Fahrer habe "unter Druck" gestanden, weshalb es zu einem Zahlendreher kam, als er mit einem Zettel an der Windschutzscheibe dem geschädigten Fahrzeughalter seine Telefonnummer mitteilen wollte.
Diese polizeilichen Feststellungen reichten dem Verwaltungsgericht nicht zu der Annahme aus, dass der Autofahrer ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist. Auf entsprechende konkrete Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass dem Antragsteller die körperliche oder geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlen könnte, war die Gutachtenforderung der Behörde nach Ansicht des Gerichts "nicht gestützt". Der Aufforderung, ein Gutachten beizubringen, müssten Tatsachen zugrunde liegen, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen. Solche Tatsachen seien im Polizeibericht nicht nachvollziehbar.




Der ARCD findet in der seniorenfreundlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis Argumente gegen die immer wieder erhobene Forderung, eine generelle Gesundheitsprüfung für ältere Autofahrer gesetzlich vorzuschreiben. "Die Bürger sollen eigenverantwortlich und nach dem Rat ihres vertrauten Arztes entscheiden können, ob sie fahrtüchtig sind", sagt dazu Christian Wolf, stellvertretender ARCD-Generalsekretär. Es wäre diskriminierend, alle älteren Autofahrer unter Generalverdacht zu stellen - eine genaue Einzelfallprüfung sei vorzuziehen. Auch die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages lehnen eine generelle Seh- und Gesundheitsprüfung ab.
Die EU-Führerschein-Richtlinie vom Dezember 2006, die 2013 in Kraft tritt, schreibt keine verpflichtenden Tests für ältere Autofahrer vor. Allerdings gibt sie den einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu gestalten, um die Fahrtüchtigkeit von älteren Menschen zu überprüfen. Dazu gehören auch besondere Anreize für die betroffene Gruppe. Die Bundesregierung will nach aktuellem Stand auf eine besondere Gesundheitsprüfung für ältere Autofahrer verzichten - dies auch vor dem Hintergrund, dass ältere Autofahrer nicht häufiger Unfälle verursachen als andere Fahrzeuglenker.

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Neuer Zusatzstoff für Kühlmittel senkt Benzin- und Dieselverbrauch und Umwelt-Belastung Kampagnenstart zum neuen MINI Roadster
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 03.11.2011 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 512928
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Windsheim


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 83 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Alter allein kein Grund zur Prüfung der Fahreignung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ministerium stellt Reiserechte ins Internet ...

Rechtzeitig zur Hauptreisesaison veröffentlicht das Berliner Verbraucherschutzministerium die wichtigsten Rechte bei Zug- und Flugreisen auf seiner Homepage http://www.bmelv.de. Dort können Reisende eine kleine Klappkarte, die in die Geldbörse pa ...

Studie: Klimaanlagen im Auto sind Spritfresser ...

In ausgesprochen warmen bis heißen Gefilden können Autoklimaanlagen auf Hochtouren den Treibstoffverbrauch um bis zu 30 Prozent erhöhen. Aber auch in gemäßigten Zonen wie in Deutschland verursachen die Frischmacher im Fahrzeug außerorts durcha ...

Alpenländer verabschieden Resolution gegen Gigaliner ...

Ein Verbot für 25,25 Meter lange Lkw mit 60 Tonnen Gesamtgewicht durch die nationalen Regierungen fordert in einer Resolution vom 18. Juni 2010 die ARGE ALP, eine 1972 gegründete Arbeitsgemeinschaft von Alpenländern. Ihre Argumente: Eine den Verh ...

Alle Meldungen von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 42


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.