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Kfz-Versicherung / Genau vergleichen und rechtzeitig kündigen / ADAC: Die wichtigsten Punkte beim Ve

ID: 511765

(ots) - Die Kfz-Versicherer ziehen 2012 die Preise an -
auch für bestehende Verträge. Ein Prämienvergleich kann im laufenden
Wechselgeschäft deshalb besonders lohnenswert sein. Wer den Anbieter
von Kfz-Policen wechseln möchte, sollte laut ADAC folgende Regeln
beachten:

- Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen
genau vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Eventuell hat
auch der aktuelle Versicherer einen neuen Tarif, der günstiger
ist als der bestehende. Durch die Reform der
Schadensfreiheitsklassen sollte in diesem Jahr auf die Rabatt-
und Rückstufungstabellen besonders geachtet werden. Der
Prämienvergleich wird immer wichtiger.

- Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die
Teilkasko. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko
durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, den es in der
Teilkasko nicht gibt.

- Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko
unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine
Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede
zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine
höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.

- Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel nur zum Ende des
Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die
Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der
Versicherungsgesellschaft eingehen.

- Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite
Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein
Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche
Kündigungsrecht von einem Monat besteht z.B. wenn die
Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen




teurer wird.

- Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue unter Dach
und Fach ist. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung
zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police
grundsätzlich nicht verweigern, aber bei der Teil- und Vollkasko
sind Versicherer frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb
sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue
Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der
augenblickliche Anbieter.

- Generell sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit
Rückschein abgeschickt werden.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.: (089) 7676-2466
bettina.hierath(at)adac.de
www.presse.adac.de

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Datum: 02.11.2011 - 13:38 Uhr
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