Vorschläge zur ländlichen Entwicklung bremsen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
(LifePR) - Der Deutsche Verband für Landschaftspflege e. V. (DVL) sieht mit der Agrarreform die europäischen Gewässerschutzziele stark gefährdet. Die naturnahe Entwicklung von Bächen und Flüssen könnte nach den am 12. Oktober 2011 vorgelegten Entwürfen der EU- Kommission zur künftigen Ländlichen Entwicklung kaum noch gefördert werden. Eine wichtige Finanzierungsquelle für die von der EU geforderte Wiederherstellung natürlicher Gewässer im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie steht damit in Frage.
Laut Verordnungsentwurf sollen zwar die natürlichen Wasserressourcen und die biologische Vielfalt erhalten werden, gleichzeitig aber nur solche Ökosysteme gefördert werden, die direkt von Land- und Forstwirtschaft abhängig sind (vgl. ELEREntwurf Art 5 Abs.6). "Viele von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Renaturierungen an Bächen oder die Wiedervernässung von Mooren sind aber nicht unmittelbar von der Land- und Forstwirtschaft" abhängig. "Diese Einschränkung muss deshalb gestrichen werden", so DVL-Vorsitzender Josef Göppel MdB. Daneben soll sich die Förderung vieler Renaturierungsmaßnahmen ausschließlich auf den ländlichen Raum beschränken (vgl. ELER-Entwurf Art 21). "Das ländliche Umland kreisfreier Städte darf bei Gewässerrenaturierungen nicht ausgeschlossen werden", so Göppel. Laut DVL muss deshalb zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Fonds für ländliche Entwicklung auf ganzer Fläche fördern. Förderprogramme für den urbanen Raum im Rahmen der Strukturfonds können diese Finanzierungslücke derzeit nicht schließen.
Positiv bewertet der DVL hingegen die Einrichtung von sieben Prozent ökologischer Vorrangflächen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Zuge des "Greenings" der Ersten Säule. "Daran hängt die Glaubwürdigkeit der gesamten Agrarreform", sagt MdB Josef Göppel. Es stimme nicht, dass auf den ökologischen Vorrangflächen die Nutzung ausgeschlossen sei. Dauergrünland könne als ökologische Vorrangfläche bewirtschaftet werden.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert, bis zum Jahr 2015 alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. In vielen Ländern ist bereits jetzt klar, dass dieses Ziel frühestens im Jahr 2027 erreicht wird, da die Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Fristverlängerung in Anspruch nehmen. Ein zentraler Grund hierfür sind die fehlenden finanziellen Mittel. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des DVL eine verbesserte Förderung der EU für den Gewässerschutz und keine Verschlechterung notwendig. Die Aussage der Europäischen Kommission, mit der ländlichen Entwicklung die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie unterstützen zu wollen, steht im klaren Widerspruch zu dem jetzt vorgelegten Entwurf aus Brüssel, so der DVL.
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Datum: 27.10.2011 - 13:11 Uhr
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