AVM weist Gigaset-Klage entschieden zurück
(ots) - Die Gigaset Communications GmbH hat eine Klage
gegen den Berliner Kommunikationsspezialisten AVM eingereicht.
Gigaset begründet dies mit einer Patentverletzung innerhalb des
herstellerübergreifenden Standards für schnurlose Telefone DECT-GAP.
Mit der Klage will Gigaset untersagen, herstellerspezifische
Protokolle mittels DECT auszuführen. Mit solchen Protokollen, die
Teil der Betriebssoftware sind, lassen sich beispielsweise
Sondermeldungen wie Softkeys oder Einstellung der Landessprache auf
ein DECT-Mobilteil / Gigaset-Handgerät übertragen.
Gigaset übersieht dabei anscheinend, dass der DECT-Standard die
herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit
1996 vorsieht. AVM weist daher den Vorwurf der Patentverletzung
entschieden zurück und erwartet aus der Klage keine Konsequenzen.
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Über AVM
Das 1986 in Berlin gegründete Unternehmen ist einer der beiden
führenden Anbieter von Breitband-Endgeräten in Europa. In
Deutschland, dem größten europäischen Markt, ist AVM mit über 50
Prozent Marktführer. AVM erzielte im Geschäftsjahr 2010 mit 400
Mitarbeitern einen Umsatz von 200 Millionen Euro. Für seine
innovative FRITZ!-Familie ist der Berliner Kommunikationsspezialist
vielfach ausgezeichnet worden. FRITZ! ermöglicht einen
anwenderfreundlichen, schnellen Internetzugang, einfaches Vernetzen,
komfortables Telefonieren und vielseitige Multimedia-Anwendungen.
Pressekontakt:
AVM Kommunikation
Urban Bastert
presse(at)avm.de
Telefon 030 39976-242
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Datum: 24.10.2011 - 15:57 Uhr
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