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Betreiber von Internet-Hotspots haften für anonyme Rechtsverletzungen durch Nutzer

ID: 505529

(ots) - Rechtsprechung nimmt Anschlussinhaber verstärkt in
die Verantwortung / Grundsatz der Störerhaftung gilt
verschuldensunabhängig / Betreiber sollten Maßnahmen zur technischen
oder organisatorischen Sicherung des Internetanschlusses ergreifen

Ob in Cafés, Bibliotheken oder Hotels - in immer mehr öffentlichen
Einrichtungen können Besucher heute drahtlos und meist umsonst ins
Internet gehen. Sind diese Internet-Hotspots jedoch nicht oder nur
unzureichend geschützt, zum Beispiel gegen den illegalen Tausch
urheberrechtlich geschützter Musik- oder Videodateien, haftet immer
öfter der Anschluss-Betreiber für den entstandenen Schaden. Darüber
informiert das IT-Handelsmagazin ChannelPartner
(www.channelpartner.de) der IDG Business Media GmbH in seiner
aktuellen Ausgabe (20/2011).

Laut gängiger Rechtsprechung berge die Überlassung eines
Internetzugangs an Dritte immer auch die Möglichkeit, dass diese den
Anschluss für Rechtsverletzungen nutzen. Das Problem: Durch die
anonyme Nutzung der öffentlichen Online-Netzwerke können Geschädigte
ihre Rechtsansprüche fast immer nur gegen den Inhaber der IP-Adresse
des Netzanschlusses geltend machen, über den die Rechtsverletzung
erfolgt ist - also gegen den Café-Besitzer oder Hotelbetreiber. Nach
dem Grundsatz der verschuldensunabhängigen Störerhaftung tendiert die
deutsche Rechtsprechung dazu, die Anschlussinhaber von
Internetzugängen mehr und mehr für deren rechtmäßigen Gebrauch
verantwortlich zu machen und nicht mehr nur auf den konkreten Nutzer
abzustellen. Nach Ansicht der Gerichte sei es den Inhabern von
Internetanschlüssen nämlich möglich und zumutbar, solche
Rechtsverletzungen durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern. So
kann der Zugriff auf illegale "Filesharing"-Angebote im Netz
beispielsweise durch die Sperrung der erforderlichen Ports relativ




einfach verhindert werden.

Vor diesem Hintergrund ist laut ChannelPartner jedem, der einen
Internetanschluss nicht ausschließlich selbst nutzt, zu empfehlen,
entsprechende technische oder organisatorische Sicherungsmaßnahmen zu
ergreifen. Fachlich spezialisierte Rechtsanwälte können hier beratend
unterstützen.



Pressekontakt:
Christian Meyer, Chefredakteur ChannelPartner,
Tel.: 0 89/3 60 86-3 96,
Fax: 0 89/3 60 86 -3 89,
E-Mail: cmeyer(at)channelpartner.de,
www.channelpartner.de

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Datum: 24.10.2011 - 11:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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