Betreiber von Internet-Hotspots haften für anonyme Rechtsverletzungen durch Nutzer
(ots) - Rechtsprechung nimmt Anschlussinhaber verstärkt in
die Verantwortung / Grundsatz der Störerhaftung gilt 
verschuldensunabhängig / Betreiber sollten Maßnahmen zur technischen 
oder organisatorischen Sicherung des Internetanschlusses ergreifen
   Ob in Cafés, Bibliotheken oder Hotels - in immer mehr öffentlichen
Einrichtungen können Besucher heute drahtlos und meist umsonst ins 
Internet gehen. Sind diese Internet-Hotspots jedoch nicht oder nur 
unzureichend geschützt, zum Beispiel gegen den illegalen Tausch 
urheberrechtlich geschützter Musik- oder Videodateien, haftet immer 
öfter der Anschluss-Betreiber für den entstandenen Schaden. Darüber 
informiert das IT-Handelsmagazin ChannelPartner 
(www.channelpartner.de) der IDG Business Media GmbH in seiner 
aktuellen Ausgabe (20/2011).
   Laut gängiger Rechtsprechung berge die Überlassung eines 
Internetzugangs an Dritte immer auch die Möglichkeit, dass diese den 
Anschluss für Rechtsverletzungen nutzen. Das Problem: Durch die 
anonyme Nutzung der öffentlichen Online-Netzwerke können Geschädigte 
ihre Rechtsansprüche fast immer nur gegen den Inhaber der IP-Adresse 
des Netzanschlusses geltend machen, über den die Rechtsverletzung 
erfolgt ist - also gegen den Café-Besitzer oder Hotelbetreiber. Nach 
dem Grundsatz der verschuldensunabhängigen Störerhaftung tendiert die
deutsche Rechtsprechung dazu, die Anschlussinhaber von 
Internetzugängen mehr und mehr für deren rechtmäßigen Gebrauch 
verantwortlich zu machen und nicht mehr nur auf den konkreten Nutzer 
abzustellen. Nach Ansicht der Gerichte sei es den Inhabern von 
Internetanschlüssen nämlich möglich und zumutbar, solche 
Rechtsverletzungen durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern. So 
kann der Zugriff auf illegale "Filesharing"-Angebote im Netz 
beispielsweise durch die Sperrung der erforderlichen Ports relativ 
einfach verhindert werden.
   Vor diesem Hintergrund ist laut ChannelPartner jedem, der einen 
Internetanschluss nicht ausschließlich selbst nutzt, zu empfehlen, 
entsprechende technische oder organisatorische Sicherungsmaßnahmen zu
ergreifen. Fachlich spezialisierte Rechtsanwälte können hier beratend
unterstützen.
Pressekontakt:
Christian Meyer, Chefredakteur ChannelPartner, 
Tel.: 0 89/3 60 86-3 96,
Fax: 0 89/3 60 86 -3 89, 
E-Mail: cmeyer(at)channelpartner.de,
www.channelpartner.de
      
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Datum: 24.10.2011 - 11:42 Uhr
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