Athleten wollen keinen Doperschutz durch Datenschutz / Athletenvollversammung warnt vorüberzogenen D
(ots) - Der Beirat der Aktiven im Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB) hat auf seiner Vollversammlung in Dresden davor
gewarnt, effektive Dopingkontrollen durch überzogene
Datenschutzanforderungen zu beschädigen. "Wir wollen
selbstverständlich, dass Persönlichkeits- und Datenschutzrechte im
Dopingkontrollsystem gewährleistet bleiben; jedoch gibt es im Sport
Regeln, an die sich jeder Teilnehmer halten muss - sonst funktioniert
der Sport nicht", sagte Christian Breuer, Vorsitzender der
Athletenkommission: "Wer versucht, die nationalen
Datenschutzregelungen auf den Sport zu übertragen und das Rad wieder
zurückzudrehen, fällt den sauberen Sportlern in den Rücken und
begünstigt die Betrüger." Im Anti-Doping-Kampf müssten gut
organisierte und mit wissenschaftlichem Know-How ausgerüstete Täter
mit Hilfe von intelligenten Kontrollen überführt werden, die der
Beirat der Aktiven vermehrt fordert.
Datenschützer aus zwei Bundesländern und eine Spielervereinigung
hatten Einschränkungen bei den harten Meldepflichten und
Kontrollmethoden verlangt. Mit Datenschutz fange man keine Doper,
betonte der Beirat. Wer beispielsweise die tatsächlich unangenehmen
Sichtkontrollen bei der Urinabgabe als "weder datenschutzrechtlich
noch verfassungsschutzrechtlich zulässig" bezeichne, zeige, wie wenig
er über die Dopingrealität wisse, wo Manipulations- und
Täuschungsversuche bei der Urinabgabe den Kontrolleuren geläufig
seien.
Für ein funktionierendes Dopingkontrollsystem müsse sowohl der
Schutz der persönlichen Daten als auch die angemessene Transparenz
des Tagesablaufs der Athleten gewährleistet sein. Dies sei eine
Voraussetzung, um den Tricks und Methoden von aktiven Dopern
systematisch Herr zu werden.
Der Beirat appellierte darüber hinaus an das
Bundesinnenministerium, keine Mittel bei den Dopingkontrollen
einzusparen. Im Gegenzug sollten aber gegenüber der
Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) Verbesserungen angemahnt werden.
Außerdem sollten die Mechanismen des Handels mit Dopingpräparaten
Teil der Schulungen der Strafverfolgungsorgane (Bundespolizei, Zoll,
BKA) werden.
Abschließend forderte der Beirat der Aktivien, bei der
Strafzumessung für Dopingdealer die gesetzlich möglichen Strafen auch
zu verhängen und zu prüfen, ob ein Verbot von Internetportalen mit
Dopinghintergrund Aussicht auf Erfolg habe.
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Datum: 16.10.2011 - 10:30 Uhr
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