Jugendschutz im Internet: KJM bewertet E-Postbrief als "übergreifendes" Konzept positiv
(ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat 
mit dem "E-Postbrief" der Deutschen Post AG ein weiteres so genanntes
"übergreifendes" Jugendschutz-Konzept zur Altersprüfung positiv 
bewertet. Diese Konzepte sehen je nach Jugendschutzproblematik 
abgestufte technische Schutzmaßnahmen vor.
   Der E-Postbrief ist nicht nur als ein technisches Mittel für 
entwicklungsbeeinträchtigende Telemedien-Inhalte - etwa der 
Altersstufen "ab 16" und "ab 18" - einsetzbar. Er ist beispielsweise 
auch bei bestimmten indizierten und offensichtlich schwer 
jugendgefährdenden Angeboten zur Sicherstellung einer so genannten 
"geschlossenen Benutzergruppe" für Erwachsene und damit als 
"übergreifendes" Konzept geeignet. Je nach Jugendschutzproblematik 
sieht der E-Postbrief abgestufte technische Schutzmechanismen vor.
   Das Konzept der Deutschen Post AG beinhaltet im Rahmen der 
Registrierung für den "E-Postbrief" über das Post-Ident-Verfahren 
eine gesicherte Identifikation mit Altersprüfung im persönlichen 
Kontakt unter Vorlage von amtlichen Ausweisdaten. Anbieter eines 
alterszugangsbeschränkten Telemedienbereichs können vor dem 
jeweiligen Zutritt auf elektronischem Wege mittels E-Postbrief 
individuelle Freischalt- oder Zugangsberechtigungen an den 
E-Postbrief-Accountinhaber übermitteln. Dieser ist als Empfänger 
anhand seiner standardisierten Adressierung zugleich als natürliche 
und volljährige Person erkennbar.
   Setzt der Anbieter den E-Postbrief als technisches Mittel für den 
Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ein, kann der Kunde
den E-Postbrief mit seinen individuellen Zugangsdaten abrufen: Er 
loggt sich mit seiner E-Postbrief-Adresse und seinem persönlichen 
Passwort in seinen E-Postbrief-Account ein.
   Möchte der Anbieter den E-Postbrief als Altersverifikationssystem 
(AVS) für den Zugang zu Telemedien-Inhalten nutzen, die nach den 
gesetzlichen Vorgaben ein noch höheres Niveau für den Altersnachweis 
und die Volljährigkeit des Nutzers erfordern (Sicherstellen einer 
geschlossenen Benutzergruppe im Sinne des JMStV), sieht das Konzept 
der Deutschen Post AG erhöhte Sicherheitsmaßnahmen vor: In dem Fall 
ist zum Öffnen des E-Postbriefs mit den individualisierten 
Zugangsdaten zusätzlich die Eingabe einer individuellen 
Transaktionsnummer (TAN) erforderlich. Sie wird dem volljährigen 
Kunden auf seine - bei der Anmeldung zum E-Postbrief registrierte - 
persönliche Mobiltelefonnummer gesendet.
   Um Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die
KJM interessierten Anbietern und Unternehmen an, ihre Konzepte zur 
Identifizierung und Authentifizierung daraufhin zu überprüfen, ob sie
den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die KJM bewertet auch 
Teillösungen (Module). Diese ermöglichen den Anbietern eine leichtere
Umsetzung in der Praxis: So besteht für Anbieter die Möglichkeit, 
positiv bewertete Module im Baukastenprinzip zu Gesamtlösungen 
geschlossener Benutzergruppen oder technischer Mittel zu kombinieren,
die dann den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags 
(JMStV) entsprechen. Module können beispielsweise Verfahren nur für 
die Identifizierung bzw. die Authentifizierung oder andere 
wesentliche Bestandteile eines Altersverifikationssystems sein.
   Die KJM kam nach Prüfung des übergreifenden Konzepts des 
E-Postbriefs der Deutschen Post AG zu dem Ergebnis, dass es bei 
entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV 
erfüllt. Damit gibt es nun fünf übergreifende Jugendschutzkonzepte 
mit AVS als Teilelementen. Dazu kommen derzeit 25 positiv bewertete 
Konzepte für Altersverifikationssysteme und acht Konzepte für 
technische Mittel. Zudem bewertete die KJM erst jüngst zwei 
technische Konzepte für Jugendschutzprogramme positiv.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, 
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle(at)kjm-online.de.
      
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Datum: 13.10.2011 - 13:02 Uhr
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