Mehr Rechtssicherheit beim Einkauf in anderen EU-Ländern - EU-Kommission schlägt Gemeinsames Europäi
(ots) - Geschützt per Mausklick: Verbraucher 
sollen künftig einfacher und sicherer in anderen EU-Ländern einkaufen
können. Dafür hat die Europäische Kommission heute (Dienstag) in 
Brüssel einheitliche Regeln vorgeschlagen: das Gemeinsame Europäische
Kaufrecht. Kunden und Unternehmen sollen die Wahl haben, sich 
anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für
diese Regeln zu entscheiden, um unkompliziert und rechtssicher 
Produkte im EU-Binnenmarkt handeln zu können.
   "Das fakultative Gemeinsame Kaufrecht wird den Binnenmarkt, den 
Motor für Wirtschaftswachstum in Europa, auf Touren bringen. Es wird 
Unternehmen die unkomplizierte und kostengünstige Ausweitung ihrer 
Geschäftstätigkeit auf neue Märkte in Europa ermöglichen und 
Verbrauchern Kaufvorteile und mehr Verbraucherschutz bescheren", 
erklärte Kommissions-Vizepräsidentin Reding, die für das 
Justizressort zuständig ist. "Die Europäische Kommission setzt heute 
auf ein innovatives Konzept, das auf Entscheidungsfreiheit, 
Subsidiarität und Wettbewerb statt Aufhebung einzelstaatlicher 
Vorschriften beruht."
   Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere 
Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf 
grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens
26 Mrd. Euro im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden 500 Mio. 
Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl und niedrigere Preise 
vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig 
sind.
   Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse 
beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau
bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des 
Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem 
Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag 
entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.
   Für die Verbraucher wird das Gemeinsame Europäische Kaufrecht ein 
verlässliches Gütezeichen sein. So bietet es ihnen beispielsweise die
freie Wahl zwischen verschiedenen Abhilfemöglichkeiten, wenn sie ein 
fehlerhaftes Produkt gekauft haben - und dies noch Monate nach dem 
Kauf. Verbraucher hätten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, 
auf Ersatz oder Reparatur zu pochen oder einen Preisnachlass zu 
verlangen. Zurzeit besteht diese freie Wahl lediglich in fünf Ländern
der EU (Frankreich, Griechenland, Litauen, Luxemburg und Portugal).
   Dem Vorschlag der Kommission müssen nun noch die 
EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen, das 
bereits mit überwältigender Mehrheit seine Unterstützung signalisiert
hat.
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Datum: 11.10.2011 - 12:40 Uhr
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