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Wissenswertes zum Notarvertrag beim Immobilienkauf

ID: 494939

Auch beim Hauskauf gilt - Drum prüfe wer sich ewig bindet


(IINews) - Ganderkesee, 07. September 2011. Damit Verträge zum Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie wirksam sind, müssen diese von einem Notar beurkundet werden. Die Vertragsparteien sollen so über die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung des Vertrages aufgeklärt und auch vor einer übereilten Entscheidung bewahrt werden. Daher liegt es im Aufgabenbereich des Notars eine unabhängige und sachgerechte Beratungsleistung für beide teilnehmenden Parteien sicher zu stellen. Allerdings sind Notarverträge oftmals sehr komplex und beinhalten viele Klauseln, welche für den Laien teilweise schwer verständlich sind. Es ist daher von Wichtigkeit vor der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages einige Punkte zu beachten.

Von einigen Maklern angewendete „Vorverträge“ haben keine rechtliche Wirkung in Hinblick auf den Kauf und können von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen aufgehoben werden. Diese Verträge dienen in der Regel zur Absicherung der Maklercourtage und haben höchstens eine psychologische Wirkung. Sie ersetzen auf keinen Fall den Notarvertrag.

Den Kaufvertrag genau prüfen – Bereits der Entwurf des eigentlichen Kaufvertrages sollte dem Käufer vierzehn Tage vor der Vertragsunterzeichnung vorliegen. Auf diese Weise kann eine genaue Prüfung der Vertragsklauseln wenn nötig auch durch einen externen Rechtsanwalt vorgenommen werden. Aufkommende Fragen, Unklarheiten sowie mögliche Änderungswünsche sollten direkt im Vertragsentwurf notiert und direkt mit dem Notar besprochen werden. Selbst bei der Beurkundung besteht noch die Möglichkeit offene Fragen zu besprechen und zu klären und Änderungswünsche hinzuzufügen.

Folgende Vertragspunkte sind besonders zu beachten – Zum einen ist auf die richtige Angabe der Vertragsparteien zu achten und zum anderen auf die Höhe des Kaufpreises der Immobilie. Darüber hinaus sollten potentielle Käufer auch auf die Angaben zum Liefer- und Zahlungstermin achten. Weitere wichtige Punkte im Vertrag beziehen sich auf die Eintragungen in Abteilung zwei und drei des Grundbuches sowie im Baulastenverzeichnis. In diesem Zusammenhang sollte auch auf mögliche Hinweise hinsichtlich einer Bodenbelastung oder gar einer Kontaminierung des Grundstückes geachtet werden. Hier gilt besondere Vorsicht: Bei dem geringsten Hinweis auf Kontaminierung sollten Interessenten keine voreiliegen Kaufentscheidungen treffen. Abschließend ist auch noch dem Punkt ‚Versteigerungsvermerk‘ zu kontrollieren, welcher eine relative Verfügungsbeschränkung zu Lasten des Eigentümers beschreibt.





Die Höhe der im Grundbuch eingetragenen Belastungen – Käufer sollten sich über die Höhe der im Grundbuch eingetragenen Belastungen informieren, sofern die noch zurückzuzahlenden Beträge höher als der eigentliche Kaufpreis sind. In solch einer Situation bedarf es eines klärenden Gespräches mit der Bank, um eine Löschungsbewilligung für die Grundschulden zu erlangen.

Auf jeden Fall sollten Käufer bereits eine verbindliche Finanzierungszusage einer Bank vor dem Notartermin vorliegen haben. Diese sollte jedoch erst nach dem Notartermin unterschrieben werden. Eine Rückabwicklung eines Kaufvertrages, z.B. aufgrund einer geplatzten Finanzierung, ist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden, ebenso wie eine Kündigung des Darlehensvertrages.
Doch nicht nur der Kaufvertrag einer Immobilie ist genau zu überprüfen, sondern auch die Immobilie selbst, denn eine Immobilienvertrag wird nach dem Grundsatz: Gekauft wie Gesehen abgeschlossen. Laien sollten sich daher bereits vor dem Notartermin durch einen Gutachter beraten lassen. Das Gutachternetzwerk „Der Hausinspektor“ vereint deutschlandweit mehr als zwanzig kompetente Sachverständige und steht Hauskäufern beratend zur Seite. Durch die kompetente Hilfe eines Experten werden Fehlentscheidungen vermieden und Kaufpreise auf realistischer Grundlage kalkuliert.


Weitere Informationen unter www.der-hausinspektor.de
Kostenlose Hotline 0800-99 66 332


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Datum: 07.10.2011 - 10:51 Uhr
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