Oberlandesgericht: easybell gewinnt Rechtsstreit mit Deutscher Telekom
(ots) - Das Telekommunikationsunternehmen easybell geht
erneut als Sieger aus einem Streit um die Kennzeichnung von
Internet-Telefonie (VoIP) und Verfügbarkeitsangaben von DSL-Produkten
hervor. Bereits im Januar 2011 war die Deutsche Telekom vor dem
Landgericht München mit ihrer Klage gescheitert. Nun wies auch das
OLG München die Berufung der Deutschen Telekom GmbH zurück (Az 29 U
982/11 vom 15.09.2011). Das Urteil wurde nicht zur Revision
zugelassen.
Die Deutsche Telekom forderte, easybell müsse bei ihren
VoIP-Angeboten darauf hinweisen, dass keine Nutzung von Call-by-Call
möglich sei. Das OLG München bestätigte nun erneut, dass bei den
konkret beworbenen VoIP-Produkten dieser Hinweis entbehrlich ist. Nur
wenn Telekommunikationsunternehmen ihr Angebot als Alternative zu
einem Festnetzanschluss der Telekom bewerben, wird die Nutzbarkeit
von Call-by-Call erwartet.
Die VoIP-Telefonie-Produkte von easybell sind eine günstige
Alternative für Verbraucher, die bereits von der Telekom zu einem
anderen Komplettanbieter gewechselt sind und daher ohnehin keine
Call-by-Call-Angebote mehr nutzen. "Mit easybell können Kunden
überhöhte Minutenpreise ihres Internetproviders einfach umgehen. Die
VoIP-Technologie sorgt für mehr Wettbewerb und nutzt dem Verbraucher"
so Dr. Andreas Bahr, Geschäftsführer der easybell GmbH.
Rechtsanwalt André Queling von der Berliner Kanzlei Grosse,
Gottschick & Partner, der easybell vor Gericht vertreten hat, stellt
fest "Der Verbraucher weiß zwischen Internet-Telefonie und
herkömmlicher Telefonie ebenso gut zu unterscheiden, wie zwischen
Festnetzverbindungen und Mobilfunk."
Das Oberlandesgericht hat auch hinsichtlich der Komplettangebote
von easybell die vorherige Entscheidung des Landgerichts München
gestützt. Das Unternehmen klärt in ausreichender Weise darüber auf,
dass die Angebote regionalen Verfügbarkeitsbeschränkungen
unterliegen. Mit einer bundesweiten Verfügbarkeit wurde nie geworben.
Übersichts- oder Startseiten im Internet benötigen keinen Hinweis,
wenn eine gut platzierte und hervorgehobene Verfügbarkeitsabfrage bei
den detaillierten Angebotsseiten vorhanden ist.
Pressekontakt:
easybell GmbH
Charlottenstraße 17
D-10117 Berlin
presse(at)easybell.de
Tel.: 030 8095 1500
Fax: 030 8095 1509
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.10.2011 - 12:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 492313
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Telekommunikation
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 78 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Oberlandesgericht: easybell gewinnt Rechtsstreit mit Deutscher Telekom"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
easybell GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).