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ots.Audio: Kindersitze im TÜV SÜD -Test

ID: 489656

(ots) -
Vom TÜV SÜD wurden Kindersitze getestet und zwar in einem so
genannten Verbraucherschutztest, und der ist strenger als die
üblichen Zulassungsuntersuchungen. So ist es nicht zu verwundern,
dass bei einigen Kindersitzen dramatische Mängel auftraten. Beim
schlimmsten Fall hielt bei einer Sitzschale die Verriegelung einer
Isofix-Befestigung nicht stand, worauf die Schale im Test zum
tödlichen Flugobjekt wurde. Auch wenn viele Kindersitze den Test
bestanden, stimmen die Ergebnisse doch bedenklich. Das wollen wir
näher wissen und haben uns mit dem TÜV SÜD Experten Dr. Lothar Wech
in Verbindung gesetzt. Herr Dr. Wech heißt das, man sollte lieber
ganz auf Kindersitze verzichten?

0-Ton: 14 Sekunden

Auf Kindersitze sollte man auf gar keinen Fall verzichten, denn
ein schlechter Kindersitz, also der im Test nicht gut abgeschnitten
hat, ist immer noch besser, als ein Kind völlig ungesichert oder auch
nur mit dem Erwachsenengurt gesichert, im Auto mitzunehmen.

Was ist die wichtigste Grundregel beim Kauf eines Kindersitzes?

0-Ton: 17 Sekunden

Der Kindersitz muss in die richtige Klasse passen, d.h. es gibt
verschiedene Gruppen, gestuft nach dem Gewicht des Kindes, und der
Sitz muss sich natürlich auch im eigenen Fahrzeug gut montieren
lassen können. Es sollte sich auch das Kind im Kindersitz natürlich
wohlfühlen.

Sie haben eben von der Montage des Kindersitzes gesprochen. Was
meinten Sie damit?

0-Ton: 15 Sekunden

Es ist sehr ratsam den Kindersitz vor dem Kauf im eigenen Fahrzeug
zu montieren, also auszuprobieren. Dann ist man davor gefeit, dass es
später Überraschungen gibt und der Kindersitz sich nur mühselig oder
schwierig, vielleicht gar nicht einbauen lässt.

Eltern kaufen auch gerne mal gebrauchte Kindersitze, da die meist




viel günstiger sind. Was gilt es zu beachten?

0-Ton: 18 Sekunden

Bei gebrauchten Kindersitzen ist zu beachten, dass der Gesetzgeber
vorgeschrieben hat, dass sie nach den neuesten Prüfvorschriften
geprüft wurden, erkenntlich an einem Zeichen ECE R 44/03 oder 04. Das
sind eben die neusten Vorschriften und die sind auf dem Sitz
vermerkt.

Haben Sie noch einen Tipp für uns?

0-Ton: 9 Sekunden

Des Weiteren sollte man natürlich den Sitz anschauen, so gut als
möglich prüfen, ob irgendwelche Vorschäden da sind, und ob der Sitz
insgesamt intakt ist.

Wer also seine Kinder im Auto besser schützen möchte, sollte sich
unbedingt über die Ergebnisse aktueller Verbraucherschutz-Tests
informieren, rät TÜV SÜD.

FÜR DIE REDAKTEURE:

Ein neuer Service für Sie: Den dazugehörigen Podcast bzw. fertig
gebauten Beitrag finden Sie auf der Homepage von TÜV Süd.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Kontakt: TÜV SÜD AG, Frank Volk, Telefon: +49 89/57 91- 16 67
E-Mail: frank.volk(at)tuev-sued.de

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Datum: 29.09.2011 - 04:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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