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Gründungszuschuss: Drastische Kürzungen beschlossen

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Der vergangene Freitag war kein guter Tag für Gründer aus der Arbeitslosigkeit: Die Bundesregierung beschloss drastische Einschnitte beim Gründungszuschuss, die bereits am 01. November 2011 in Kraft treten.

(IINews) - Künftig muss ein ALG1-Restanspruch von mindestens 150 Tagen bestehen. Bislang waren dies 90 Tage. Außerdem wird der Gründungszuschuss künftig nicht mehr 9 Monate, sondern nur noch 6 Monate ausbezahlt. Der Zuschuss in Höhe von € 300,00 für die Sozialversicherungsbeiträge kann aber im Gegenzug auf 9 Monate erhöht werden. Und noch etwas ist neu: In Zukunft besteht auch kein Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss. Die Vergabe liegt ab November im Ermessen der Jobcenter, bzw. der Arbeitsagenturen.

Wer also arbeitslos und gründungswillig ist, sollte rasch handeln und einen möglichst vollständigen Antrag, inklusive Businessplan und fachkundiger Stellungnahme, bis Ende Oktober bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Zumindest die Anmeldung zur Selbstständigkeit sollte beim Finanzamt bis spätestens zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Wer ganz sicher gehen will, sollte dies bereits schon bis Mitte Oktober erledigen.

Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie bei Bianca Seidel, Tel.: 0211-4409021,
info(at)bianca-seidel.de



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Datum: 28.09.2011 - 19:04 Uhr
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Existenzgründung


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