Neues Gesetz soll Krankenkassen zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen zwingen
Versicherte sollen die finanzielle Lage ihrer Krankenkasse kennen
(LifePR) - Heute debattiert der Deutsche Bundestag in erster Lesung umfangreiche Änderungen zum Versorgungsstrukturgesetz, das den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen endlich einen klaren und verständlichen Einblick in die finanzielle Situation ihrer Krankenversicherung ermöglichen soll. Krankenkassen müssen sich dann ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und die Bilanzzahlen veröffentlichen, teilt das Internetportal www.Krankenkassen.de mit.
Die Neuregelung will effizientes und wirtschaftliches Verhalten der Krankenkassen fördern. Die Veröffentlichung der Kassendaten soll den Versicherten den Vergleich erleichtern. "Wir stellen Transparenz und Vergleichbarkeit her, damit Versicherte auch sehen können, wie eine Kasse mit ihren Versichertengeldern umgeht", sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.
Das erste Berichtsjahr ist das Jahr 2013. Einige Krankenkassen haben bereits im Vorfeld der Transparenz-Initiative des Bundesgesundheitministeriums ein Zeichen setzen wollen. Im Juli hat die SBK Siemens Betriebskrankenkasse ihren Geschäftsbericht 2010 veröffentlicht. Als eine von wenigen Krankenkassen lässt die SBK den Jahresabschluss nach den strengen Vorschriften des HGB prüfen - es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk testiert.
Weitere Informationen: www.krankenkassen.de/sys/nachrichten/transparenz.1051.html
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 23.09.2011 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 485919
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
lin
Telefon:
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 69 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neues Gesetz soll Krankenkassen zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen zwingen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Krankenkassen.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




