Tipps für den Alltag / Schulweg: Gefahr erkennen / Haftungsprivileg für Kinder - Autofahrer müssen a

(ots) -
Die großen Ferien sind vorbei. Die Schule beginnt: Zig-tausende
von Schülern machen sich täglich auf den Schulweg und der birgt
Risiken: Von den 30.000 Verkehrsunfällen, in die Kinder im
vergangenen Jahr verwickelt wurden, ereigneten sich besonders viele
am frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie in der Mittagszeit,
zwischen 13 und 14 Uhr. Der Weg zur Schule sollte also nicht der
kürzeste, sondern der sicherste sein. Die HUK-COBURG
Versicherungsgruppe rät Eltern außerdem, die Route zusammen mit ihren
Kindern zu planen und abzulaufen. - Doch der Gesetzgeber weiß, dass
Kinder trotz aller Vorsichtsmaßnahmen oftmals überfordert sind, wenn
sie die Gefahren im motorisierten Straßenverkehr erkennen sollen.
Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und
Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie einem Dritten
bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten
Geburtstag.
Autofahrer, die in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen
Kind verwickelt werden, haften also unabhängig von der Schuldfrage.
Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und
seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer allgemeinen
Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die
Konsequenzen ihrer Handlungen generell richtig einschätzen können.
Die Praxis zeigt, dass viele Kinder über zehn Jahren dazu durchaus in
der Lage sind. Gleichzeitig kommt es aber auch noch auf das
individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die
Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt
erwartet werden konnte.
Durch die Haftungsprivilegierung von Kindern unter zehn Jahren
müssen Autofahrer zudem stets damit rechnen, dass Kinder sich im
Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Wer Kinder sieht, muss
vorsichtig fahren: Also beide Straßenseiten im Auge behalten und so
fahren, dass man jederzeit bremsen kann. Dies gilt in besonderem Maße
in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.
Pressekontakt:
HUK-COBURG Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.08.2011 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 461591
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Coburg
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 83 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Tipps für den Alltag / Schulweg: Gefahr erkennen / Haftungsprivileg für Kinder - Autofahrer müssen a"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
HUK-Coburg kinder_str_verkehr_druck.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).