Lambretta: Dies ist kein Imitat!
(ots) -
Bezüglich der Aussage, die am 2. August 2011 von Lambretta SA
(einem Unternehmen in Auflösung) an Presseagenturen weltweit gesendet
wurde, erklären die Unternehmen Motom Electronics Group S.p.a. (MEG)
und Clag International Ltd. (CLAG) gemeinsam:
1) Die Handelsmarke Lambretta wurde im Jahr 1972 von der Familie
Innocenti, den Gründern der Marke, an ein indisches Unternehmen mit
dem Namen "Scooters India Ltd." (SIL) verkauft.
2) 2006 vergab SIL an ein englisches Unternehmen mit dem Namen
Fine White Line Ltd. (FWL) eine Nutzungslizenz für die Handelsmarke
Lambretta.
3) 2010 vergab FWL Unterlizenzen für die Nutzung der Handelsmarke
Lambretta an MEG und CLAG für Produkte der Klasse 12 (motorbetriebene
Fahrzeuge).
MEG und CLAG verwenden daher die Handelsmarke Lambretta aufgrund
der Lizenzvereinbarungen, die es ihnen erlauben, in den meisten
Ländern der Welt Motorroller unter der Handelsmarke Lambretta zu
verkaufen.
Trotz der Rechtsgültigkeit der Nutzung der Marke Lambretta durch
MEG und CLAG versucht das "Lambretta-Konsortium" seit mehreren
Jahren, die Rechte an der ursprünglichen Handelsmarke Lambretta - im
Besitz von SIL - zu widerrufen. Das Konsortium behauptet, dass die
Handelsmarke nicht zum ursprünglichen Zweck genutzt werde, mit dem
Ziel, nachfolgende Registrierungen der Handelsmarke Lambretta, die
das Konsortium einreicht, durchzusetzen.
Mit drei Entscheidungen (Entscheidung Nr. 8912/2010 vom
07.07.2010; Verfügung vom 26.11.2008; Verfügung vom 30.05.2011) hat
das Gericht von Mailand (Italien) festgelegt, dass die Handelsmarke
Lambretta im Besitz des Unternehmens SIL gültig ist und nicht
aufgehoben werden kann. Das Gericht hat daher entschieden, dass es
keine Gründe dafür gibt, den Unterlizenzvertrag für die Verwendung
der Handelsmarke Lambretta als aufgelöst zu betrachten.
Nach der Niederlage vor italienischen Gerichten versucht das
Lambretta-Konsortium, die industriellen und kommerziellen Aktivitäten
von MEG und CLAG zu stoppen, indem es auf der ganzen Welt Aktionen
durchführt, die Lieferanten und Händler der legitimen
Unterlizenznehmer von einer Weiterführung der Zusammenarbeit mit MEG
und CLAG abhalten sollen.
Zurzeit veröffentlicht das Lambretta-Konsortium weltweit
Pressemitteilungen. Zusätzlich reichte es einen Antrag bei der OAMI
(Europäisches Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, zuständig für
die Eintragung von Gemeinschaftsmarken und
Gemeinschaftsgeschmacksmustern) ein, um das geistige Eigentum an der
Industrieausführung eines Motorrollers, der von CLAG entwickelt und
von diesem Unternehmen registriert wurde, unter dem Namen seiner
eigenen Holdinggesellschaft, Lambretta Srl., eintragen zu lassen.
Diese Aktionen werden von den Anwälten der Unternehmen MEG und
CLAG verfolgt.
Überzeugt von ihren Rechten wünschen MEG und CLAG ihre Kunden und
Vertreiber darüber zu informieren, dass sie ihr industrielles und
kommerzielles Netzwerk sowie die weltweite Wiedereinführung der
mythischen Marke Lambretta, deren legitime Unterlizenznehmer sie
sind, weiterführen werden.
Mailand, 8. August 2011
Motom Electronics Group S.p.a.
Clag International Ltd.
Pressekontakt:
Weitere Informationen: Für Motom: Nicola
Gurrado,n.gurrado(at)studiogurrado.it; Für Clag: Gabriele
Carbucicchio,+353-860491681, info(at)lambrettamotorcycles.com
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Datum: 09.08.2011 - 07:12 Uhr
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