Intelligente Stromzähler / Offene Fragen bei Datenschutz und Sicherheit der neuen Zählergeneration
(ots) - Bis zum Jahr 2020 sollen nach den Vorgaben der EU
80 Prozent aller Haushalte mit Intelligenten Stromzählern,
sogenannten Smart Metern, ausgestattet sein. Zwar ist die Einführung
beschlossene Sache, aber an den technischen und rechtlichen
Voraussetzungen eines sogenannten "Schutzprofils" wird im Bundesamt
für Sicherheit (BSI) noch gearbeitet, schreibt das IT-Profimagazin iX
in seiner aktuellen August-Ausgabe.
Dass Intelligente Stromzähler hohe Sicherheitsanforderungen
erfüllen müssen, liegt auf der Hand. Zum einen müssen sie vor
Manipulationsversuchen wie Hacker-Angriffen geschützt sein, und zum
anderen müssen die Daten korrekt an die Energieversorger übertragen
werden. Namhafte Datenschützer fordern zudem eine Autonomie der
Nutzer über ihre Daten, damit ihre Privatsphäre geschützt wird und
sie somit auf Augenhöhe mit den Versorgern sind.
Die Technik zum Schutz der Daten ist beinahe fertig, doch die
rechtliche Ausgestaltung ist noch nicht so weit. Zwar hat der
Bundestag Ende Juni eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes
beschlossen, das den Rahmen absteckt. Probleme bereitet aber noch,
dass das Gesetz Merkmale aus dem Telekommunikationsgesetz auf das
Energiewirtschaftsrecht überträgt, die dort gar nicht bekannt sind.
Zum Beispiel sind im Energiebereich die Begriffe Bestands-, Inhalts-
und Verkehrsdaten nicht geläufig.
Titelbild iX 08/2011
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Datum: 20.07.2011 - 09:37 Uhr
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