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1200 Euro Strafe wegen Beamtenbeleidigung

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Reisender vom Amtsgericht Bühl verurteilt

(LifePR) - Dass ein Reisender nicht erfreut ist, wenn er nach dem Urlaub vom Zoll zur Kasse gebeten wird, weil die Reisefreimengen überschritten sind, ist nachvollziehbar. Dass manch ein Reisender seinem Ärger verbal etwas Luft macht, sind die Beamten am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden gewohnt. Alles müssen sich die Zöllner, die in Ausübung ihres Dienstes ja stets als verlängerter Arm des Gesetzgebers agieren, jedoch nicht gefallen lassen.
So sah es auch das Amtsgericht Bühl und verurteilte nun einen 51-jährigen Offenburger wegen Beleidigung zu 40 Tagessätzen à 30 Euro. So kommen die Begriffe "Idiot" und "Schlucki", mit denen er die Zollbeamten lautstark beleidigte, den Mann nun teuer zu stehen. Neben der Strafe von 1200 Euro muss er auch noch die Einfuhrabgaben für 340 Zigaretten bezahlen, die er versuchte am Zoll vorbei durch den "grünen Kanal" zu schmuggeln.
Die Kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet der Europäischen Union, nicht aber zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und die Mehrwertsteuer. Es gelten hier die Reisefreimengen für Drittländer. Aus Gran Canaria dürfen Reisende also nur 200 Stück Zigaretten abgabenfrei einführen. "Besser vor der Reise informieren, als sich nach der Reise ärgern", so Matthias Götz, Pressesprecher des Hauptzollamts Karlsruhe, der auf die Internetseite www.zoll.de verweist.



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Datum: 14.07.2011 - 09:09 Uhr
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