Mittelbayerische Zeitung: Zum Dopingfall in der Tour de France
(ots) - Hat er, oder hat er nicht? Wusste er davon,
oder war es gar ein Versehen? Ob der Russe Alexander Kolobnew nun
tatsächlich gedopt war oder nicht, ändert nichts an der Tatsache,
dass der Radsport wieder einmal am Ende als Verlierer dasteht.
Bislang ist Kolobnew noch nicht als Dopingsünder überführt. Zwar sind
bei der Tour de France im Urin des Fahrers vom russischen
Katjuscha-Team Spuren von Hydrochlorothiazid (HCT) gefunden worden,
Sicherheit gibt es jedoch erst, wenn dieses Ergebnis durch die
B-Probe bestätigt wird. Doch egal, ob sie nun positiv oder negativ
ausfällt: Am Ende ist sie doch nur ein weiteres Mosaiksteinchen des
düsteren Gesamtbildes, das der Radsport nun schon seit Jahren abgibt.
Wenn sich also morgen das Peloton über die Pyrenäen quält, fährt
leider einmal mehr der Doping-Generalverdacht mit. Die Begeisterung
über eine schier unmenschliche Leistung ist - wenn sie das nicht
ohnehin schon war - bereits im Vorfeld getrübt. Da hilft es letztlich
auch wenig, dass der Radsport inzwischen als führend im
Anti-Doping-Kampf gilt. Offensichtlich hält es die Fahrer am Ende ja
doch nicht davon ab, sich in ihrem gut gefüllten Apothekerschrank mit
leistungssteigernden Mitteln zu bedienen - eine traurige Wahrheit.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten(at)mittelbayerische.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.07.2011 - 22:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 439955
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Regensburg
Telefon:
Kategorie:
Sport
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 149 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mittelbayerische Zeitung: Zum Dopingfall in der Tour de France"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mittelbayerische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).