Neue Gesetzgebung der Europäischen Kommission: Mehr Chancengleichheit und freier Wettbewerb auf dem
Fahrzeughersteller müssen detaillierte Ersatzteil-Identifikationsdaten freigeben
Brüssel, 28 Juni 2011 - Die Europäische Kommission hat letzte Woche in Ergänzung zur Euro-5-Verordnung das Gesetz zur Freigabe der elektronischen Ersatzteil-Identifikationsdaten für PKWs erlassen.

(IINews) - Damit sind Autohersteller in ganz Europa ab sofort dazu verpflichtet, den freien Werkstätten, den markenunabhängigen Zulieferunternehmen, Pannenhilfen und den freien Kfz-Teilehändlern diese Daten in detaillierter Form zugänglich zu machen und zwar in einer Form, dass diese Daten zur Beschreibung und Identifikation von immer komplexer werdenden Fahrzeugteilen herangezogen werden können. Bisher waren diese Daten vielen freien Marktteilnehmer vorenthalten worden.
Der unabhängige Aftermarket besteht nicht nur aus den allen bekannten freien Werkstätten, sondern auch aus Ersatzteilherstellern, Groß- und Einzelhändlern und der logistischen Infrastruktur, um Ersatzteile schnell zu den markenübergreifenden Werkstätten zu liefern. Insgesamt ist dieser Aftermarket annähernd genauso groß wie der Fahrzeugherstellermarkt – was kaum jemand weiß oder so einschätzt.
Durch die neue Gesetzgebung werden zwei grundlegende Maximen der EU gestärkt. Einerseits wird der von der EU geforderte freie Wettbewerb gestärkt, da jetzt alle Marktteilnehmer aufgrund der gleichen Informationsbasis gleichberechtigten Zugang zum Markt haben. Dieser freie Wettbewerb impliziert nach den Wettbewerbsregeln der EU, dass die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die not-wendig sind, damit der freie Zugang zum Markt ermöglicht wird. Man stelle sich nur vor, ein Softwareentwickler bekäme keine Daten über das Betriebssystem des Rechners vom Hersteller des Betriebssystems – es gäbe praktisch keine Programme von anderen Herstellern. Vermutlich gäbe es weder SAP noch Adobe, um nur zwei Beispiele zu nennen. Dieses – zugegebenermaßen extreme - Beispiel veranschaulicht die Wichtigkeit von freiem Zugang zu Informationen für die Wettbewerbsgleichheit. Und wie wichtig dieser freie Wettbewerb eingeschätzt wird, veranschaulichen entsprechende Urteile der Vergangenheit, bei denen schon der Versuch freien Marktzugang zu verhindern, mit hohen Bußgeldern belegt wurden.
Andererseits fördert die Entscheidung aus Brüssel die Mobilität der Europäer zu wettbewerbskontrollier-ten Preisen. Wie wichtig der EU die Wahlfreiheit und die Mobilität der Bürger ist, kommt in den intensiven Überlegungen, wie heute und in Zukunft mit privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln Entfernungen überwunden werden zum Ausdruck.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes waren viele freie Marktteilnehmer durch die Informationsverweigerung der Fahrzeughersteller benachteiligt. Die Hersteller veröffentlichen bisher ihre Ersatzteil-Kataloge aus-schließlich mit ihren Ersatzteilenummern, den so genannten OE-Nummern. Diese OE-Nummern sind mit einem Fahrzeug anhand der eindeutigen so genannten Vehicle Identification Number (VIN) ver-knüpft. Andere Anbieter hatten jedoch keinen Zugang zu der VIN. Es wurde daher zunehmend schwieriger, das Fahrzeug und sein Innenleben eindeutig zu bestimmen, und auch die Ersatzteile ein-deutig zuordnen. Freie Anbieter mussten einen immer größeren Aufwand betreiben, um eine exakte Teileidentifikation anbieten zu können. Die immer komplexeren Ausstattungsvarianten und elektronischen Systeme lassen dies jedoch zu einem immer schwierigeren Unterfangen werden.
Und genau in dieser Erschwernis sah die EU die Wettbewerbsverzerrung und reagierte folgerichtig mit einer Gesetzesänderung. Denn die Erschwernis ist nicht nur umständlich, sondern auch teuer. Entfällt jetzt der unbotmäβige Aufwand ist vielleicht sogar mit einer Preisberuhigung zu rechnen. Wenn der freie Aftermarket nämlich gleiche Wettbewerbschancen hat und damit noch kostengünstiger produzieren, distribuieren und einbauen kann, existiert Preiswettbewerb auf dem gesamten Reparaturmarkt.
Die Wettbewerbsfähigkeit des freien Teile- und Reparaturmarkts, der zum überwiegenden Teil aus mit-telständischen Unternehmen besteht, wurde also unnötig eingeschränkt, weite Absatzpotenziale konnten vom Aftermarket nicht genutzt werden. Der Reparaturprozess wurde unnötig verlängert und der Preiswettbewerb durch die Hersteller künstlich verringert. Die bis dato unklare Gesetzeslage brach-te so auch eine Gefährdung von europaweit 4,6 Millionen Arbeitsplätzen mit sich. Aus diesen und weiteren Gründen hat die FIGIEFA, die in Brüssel ansässige europäische Vertretung des freien Kfz-Teilehandels, seit 2009 bei der Europäischen Kommission gefordert, dieses wichtige Thema durch eine Gesetzgebung anzugehen.
Michel Vilatte, Präsident des europäischen Dachverbands des freien Kfz-Teilehandels begrüßt die Ent-scheidung der EU-Kommission: "Das ist ein guter Tag für Europas Autofahrer! Mit dieser Entscheidung sind wichtige Weichen dafür gestellt, dass die Anbieter des freien Marktes den Verbrauchern auch in Zukunft eine echte Alternative zu den Servicenetzen der Fahrzeughersteller bieten können.“ Allerdings mahnt der FIGIEFA-Präsident auch zur Vorsicht: „Das neue Gesetz ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Dennoch rufen wir die Europäische Kommission auf, die Umsetzung in der Praxis aufmerksam zu begleiten, damit die Fahrzeughersteller ihren Verpflichtungen nachkommen.“ Auch gilt: „Nur wenn der freie Markt die Informationen in geeigneter, elektronisch nutzbarer Form erhält, sind die-se auch verwendbar“, so Michel Vilatte.
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Datum: 28.06.2011 - 14:54 Uhr
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