Führerscheinerwerb im Schüleraustausch / Minderjährige dürfen nicht mehr ohne weiteres fahren / ADAC
(ots) - Wer während eines Schüleraustausches im Ausland
den Autoführerschein erwirbt, durfte bisher damit nach der Rückkehr
nach Deutschland zunächst sechs Monate fahren. Danach konnten
insbesondere Führerscheine aus USA, Kanada oder Australien mit
Erreichen des in Deutschland gültigen Mindestalters mit
Prüfungserleichterungen umgeschrieben werden. Führerscheine für
Minderjährige aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten galten sogar ohne
Umtausch.
Zum 1.Juli 2011 ändert sich nach Angaben des ADAC diese
Anerkennungspraxis für alle minderjährigen Inhaber einer
ausländischen Fahrberechtigung für Pkw grundlegend: Wer das hier
geltende Mindestalter von 18 Jahren nicht erfüllt, darf mit seiner
ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland kein Auto fahren. Die neue
Regelung gilt nicht nur für Rückkehrer eines Schüleraustausches,
sondern auch für ausländische Touristen unter 18 Jahren.
Zukünftig darf nur noch dann selbst Auto gefahren werden, wenn der
ausländische Führerschein des Minderjährigen in eine deutsche
Fahrberechtigung umgeschrieben wurde. Das kann entweder die
Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17 sein oder der
Scheckkartenführerschein ab dem 18. Geburtstag. Gerade bei
befristeten Führerscheinen sollte der Antrag auf die Umschreibung
möglichst früh, also auch deutlich vor Erreichen des Mindestalters,
gestellt werden: Denn von Prüfungserleichterungen profitiert nur
derjenige, dessen ausländischer Führerschein noch nicht abgelaufen
ist.
Der ADAC weist darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Neuerung
ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach sich zieht.
Außerdem besteht bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall ohne
Fahrberechtigung auch kein Versicherungsschutz.
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Katharina Bauer
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Datum: 28.06.2011 - 13:00 Uhr
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