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Recommind rät zu proaktivem, rationalem Umgang mit britischem Antikorruptionsgesetz

ID: 431678

Der UK Bribary Act kommt – na und?

(IINews) - Rheinbach/Bonn, 28. Juni 2011 – Am 1. Juli 2011 tritt mit dem UK Bribary Act ein Antikorruptionsgesetz in Kraft, das auch für deutsche Firmen gilt, die geschäftliche Verbindungen zu Großbritannien halten.

Wie Unternehmen auf das neue Gesetz reagieren sollten, kommentiert Hartwig Laute, Geschäftsführer der Recommind GmbH:

„Auch deutsche Unternehmen müssen sich künftig nach dem britischen Antikorruptionsgesetz durchleuchten lassen. Doch letztlich ist der UK Bribary Act eine weitere Vorschrift, der Unternehmen entsprechen müssen. Die Zahl der Compliance-Richtlinien oder internen Regelungen steigt generell. Unternehmen müssen sich wappnen, um in Zukunft schnell und ohne großen Zeit- und Ressourcenaufwand auf Audits oder Gerichtsverfahren reagieren zu können. Mit E-Discovery-Lösungen wie Axcelerate eDiscovery lassen sich Review-Prozesse extrem effizient gestalten, um in kürzester Zeit alle prozessrelevanten Daten aufzufinden. Unternehmen, die jetzt mit einem umfassenden Information Management beginnen, können allen Audits und möglichen Gerichtsverfahren gelassen entgegensehen.“

Über den UK Bribary Act

•Der UK Bribary Act ist ein britisches Antikorruptionsgesetz, das zum 1. Juli 2011 in Kraft tritt. Es wird als Äquivalent zum US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) gesehen.
•Es gilt weltweit für alle Unternehmen, die mit britischen Firmen in Geschäftsverbindung stehen.
•Das Gesetz umfasst die vier Bereiche Bestechung, Annahme von Bestechungen, Bestechung eines ausländischen Amtsinhabers und gescheitertes Verhindern von Bestechung.
•Bei Verstoß gegen den UK Bribary Act drohen Geldstrafen in unbegrenzter Höhe und bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Der Original-Gesetzestext ist hier einsehbar: http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2010/23/contents

Über Axcelerate eDiscovery
Mit Axcelerate eDiscovery können Unternehmen alle Bereiche der elektronischen Beweissicherung (E-Discovery) und regulatorische Anforderungen abdecken – vom Beginn eines Vorgangs bis zum Gerichtsverfahren bzw. zur Prüfung. Die Lösung basiert auf der intelligenten Review-Technologie (Predictive Coding), die dabei hilft, relevante Dokumente schnell und automatisiert zu lokalisieren. Schon vor dem eigentlichen Review-Prozess lassen sich automatisch die Reaktionszeit der Dokumente, ihre Berechtigungen und ihr Bezug zur anstehenden Untersuchung belegen. Das Ergebnis ist ein schneller, akkurater und konsistenter Review-Prozess, der 50 bis 90 Prozent weniger Kosten verursacht als die traditionelle lineare Sichtung.




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Über Recommind
Recommind wurde Anfang 2000 parallel in Berkeley, USA und Bonn gegründet und gehört heute mit seinem Headquarter in San Francisco sowie Büros in Rheinbach/Bonn, London, New York, Atlanta, Chicago, Boston und Sydney zu den führenden Anbietern von E-Discovery-Lösungen und Systemen zur vollautomatischen Kategorisierung von Dokumenten. Die gesamte Kernentwicklung der CORE-Technologie findet in Rheinbach bei Bonn statt, wo sich auch die weltweit größte Niederlassung der Recommind befindet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.recommind.de



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Peter Gottschalk
Marie-Curie-Straße 15
D-53359 Rheinbach
Tel. +49 2226/159 66 25
Fax: +49 2226/159 66 99
E-Mail: peter.gottschalk(at)recommind.de

index Agentur GmbH
Doris Haar
Zinnowitzer Str. 1
D-10115 Berlin
Tel: +49 30/390 88 198
Fax: +49 30/390 88 199
E-Mail: d.haar(at)index.de



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Datum: 28.06.2011 - 12:27 Uhr
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