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Die Reiseapotheke auf das Reiseland abstimmen

ID: 431124

Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Medikamenten beachten

(IINews) - Hannover, 27. Juni 2011 – „Unvorbereitetes Wegeilen bringt unglückliche Wiederkehr“, schreibt Johann Wolfgang von Goethe über das Geheimnis einer gelungenen Reise in Wilhelm Meisters Wanderjahren. Zu einer guten Urlaubsvorbereitung gehört nicht nur die Zusammenstellung einer Reiseapotheke: Für die Mitnahme von manchen Medikamenten müssen auch Genehmigungen eingeholt werden. In der Heimatapotheke erhält der Reiselustige Auskunft darüber, was in eine gute Reiseapotheke gehört und welche Bescheinigungen auf der Reise mitgeführt werden müssen. Grundsätzlich sollten die Medikamente stets auf das Reiseland abgestimmt werden, teilt die Apothekerkammer Niedersachsen mit. Und auch die notwendigen Genehmigungen für die Aus- und Einfuhr von Arzneimitteln sind je nach Reiseland ganz unterschiedlich.
Das Beratungsgespräch in der Apotheke sollte am besten zwei Wochen vor der Abreise stattfinden. Die Apotheker empfehlen allen Reisenden einen Zettel mitzubringen, auf dem alle Medikamente notiert sind, die in der Hausapotheke vorrätig sind. So müssen keine Arzneimittel doppelt bevorratet werden.
Schmerz- und Fiebermittel sowie ein Desinfektionsmittel dürfen auf keinen Fall in der Reiseapotheke fehlen. Auch Wund- und Heftpflaster, Mullbinden, Sicherheitsnadeln, Splitterpinzette, Schere und Zeckenzange können gerade in einsamen Gegenden wertvolle Dienste leisten. Wer bei langen Autofahrten schnell unter Übelkeit leidet, sollte ein Mittel gegen die Reisekrankheit mitnehmen. Insektenschutzmittel und ein juckreizstillendes Gel gegen Insektenstiche bewahren den Urlauber vor schlaflosen Nächten. Geht die Reise in die Tropen, ist der Insektenschutz ein Muss. Strandgänger, aber auch Bergsteiger sollten ausreichend Sonnenschutzmittel einpacken. Der Apotheker hilft je nach Reiseziel und Hauttyp bei der Auswahl des Schutzfaktors. Wer sich vor Pusteln oder Mallorca-Akne schützen will, wählt am besten eine Sonnenmilch mit einem hohen Lichtschutzfaktor, die „emulgatorfrei“ ist. Kommt es dennoch zum Sonnenbrand, hilft eine kühlende Salbe. Liegt das Reiseziel in fernen Ländern, empfiehlt der Apotheker ein Durchfallmittel in Kombination mit einem Elektrolyt-Pulver, das gegen Austrocknung hilft und Salze ersetzt. Auf die Checkliste für eine gut durchdachte Reiseapotheke gehören auch Augen- und Nasentropfen, Fieberthermometer, Mittel gegen Erkältungskrankheiten, Mittel gegen Pilzinfektionen und Sportverletzungen, Empfängnisverhütungsmittel und eine Ersatzbrille. Bei der Reise in Regionen mit schlechter medizinischer Versorgung sollten Einmalhandschuhe, -spritzen und Kanülen mit in den Koffer gepackt werden.




Allgemein sind für eine Reiseapotheke die Präparate zu empfehlen, die sich zuhause bewährt haben. Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollte spätestens eine Woche vor Abreise überprüfen, ob diese in ausreichender Anzahl vorhanden sind und gegebenenfalls beim Hausarzt nach einem Rezept fragen. Medikamente, die täglich benötigt werden, werden am besten im Handgepäck verstaut, dabei sind die neuen Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Diabetiker sollten rechtzeitig vor langen Flügen klären, ob sie ihre Insulinampullen und das Injektionsbesteck mit an Bord nehmen dürfen.
Bei einigen Medikamenten müssen je nach Reiseland Einschränkungen beachtet werden. Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, sollte sich auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) www.bfarm.de Informationen über die Reisebestimmungen für Betäubungsmittel einholen. Danach darf der Reisende diese Arzneimittel in angemessener Menge als persönlichen Bedarf für 30 Tage in das Land einführen. Geht die Reise in ein Land des Schengener Abkommens, braucht der Reisende eine Bescheinigung des Arztes, die vom Gesundheitsamt beglaubigt worden ist. Bei Reisen in andere Länder sollte man an der Grenze eine in der jeweiligen Landesprache übersetzte Bescheinigung des Arztes gemäß den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) vorweisen. Musterbescheinigungen stehen ebenfalls im Internet unter www.bfarm.de. Die Bescheinigung muss Angaben zu den Dosierungen, zur Wirkstoffbezeichnung und zur Dauer der Reise enthalten. Das Schriftstück muss ebenfalls vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich vorab bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen, welche Medikamente unter welchen Bedingungen mitgenommen werden dürfen. Denn es gibt keine international geltenden Bestimmungen für die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Bedarf.
Erkrankt der Reisende am Urlaubsort, sollte er bei Beschwerden, deren Ursache nicht klar ist, unbedingt einen Arzt aufsuchen. Ein Reisewörterbuch kann helfen, Sprachbarrieren zu überwinden. Wichtig ist auch, einen Impfpass und einen Notfall-Ausweis mit sich zu führen, in dem beispielsweise Allergien oder Unverträglichkeiten und chronische Organleiden festgehalten sind.
Wer nach einer Reise erkrankt, sollte seinen Hausarzt über den Reiseort informieren. Eine Malaria kann z. B. noch Wochen nach dem Aufenthalt im Urlaubsort ausbrechen.

CHECKLISTE FÜR DIE REISEAPOTHEKE
(ca. zwei Wochen vor Abreise Beratungsgespräch in der Apotheke vereinbaren)

-Schmerz- und Fiebermittel
-Durchfallmittel, Mittel zum Elektrolyt-Ersatz
-Augen- und Nasentropfen
-Mittel gegen Magenschmerzen
- Mittel gegen Reisekrankheit
-Wund- und Heftpflaster, Mullbinden
-Sicherheitsnadeln, Splitterpinzette, Schere, Zeckenzange
-Jod (oder anderes Desinfektionsmittel)
-Fieberthermometer
-Insektenschutzmittel
-juckreizstillendes Gel gegen Insektenstiche
-kühlende Salbe gegen Sonnenbrand
-Mittel gegen Erkältungskrankheiten
-Sonnenschutzmittel
-Mittel gegen Pilzinfektionen
-Mittel gegen Sportverletzungen
-Empfängnisverhütungsmittel und/oder Kondome
-Einweghandschuhe, -spritzen, -kanülen
-Ersatzbrille

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.



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PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 700
info(at)srh-pr.de
http://www.schott-relations-hamburg.de/



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Datum: 27.06.2011 - 15:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Andrea Zaszczynski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040/41 32 700

Kategorie:

Urlaub & Reisen


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