InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Gerichte entscheiden überwiegend für PARKRÄUME KG

ID: 427539

Immer mehr Gerichte entscheiden zugunsten der Parkräume KG


(IINews) - Durch das BGH Urteil, wonach die Geschäftsgrundlage, die rechtlichen Rahmenbedingungen
und die Höhe der Kosten vollständig rechtlich einwandfrei sind, scheinen nun vor allem die
Landgerichte und, verstärkt, auch die Amtsgerichte der gängigen Rechtsauffassung zu
folgen. Dadurch werden aktuell immer mehr Klagen von Besitzstandsstörern abgewiesen oder
zu ihrem Nachteil beurteilt.

Hervorzuheben sind hierbei folgende Punkte:
Prinzipiell ist die Abtretung der Parkplatzeigentümer an die Parkräume KG zulässig.
Die Parkräume KG ist berechtig, Vorbereitungskosten zu verlangen und eine Pauschale für
Anfahrt und Fahrerermittlung zu berechnen, die Höhe der geforderten Kosten wird von den
meisten Gerichten nicht mehr moniert. Auch das strittige Zurückbehaltungsrecht der
Fahrzeuge durch die Parkräume KG wird nun zu 100% von den Gerichten bestätigt.

Durch die im Grundgesetz manifestierte Unabhängigkeit der Gerichte gibt es zwar nach wie
vor Urteile, die die gängige Rechtspraxis anders bewerten, die Zahl dieser nimmt jedoch
merklich ab.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Parkräume KG befreit Privatgrundstücke (von Unternehmen und Privatpersonen) von
widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen (Fremd-, Falsch- und Dauerparker). Das bedeutet,
dass die Parkräume KG festgestellte Besitzstörungen beseitigt, indem die Entfernung der
Fahrzeuge organisiert und durchgeführt wird. Die Kosten für die Beseitigung der
Besitzstörung trägt der Falschparker.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Parkräume KG
Joachim K. Gehrke
Friedrichstr.191
D-10117 Berlin
gehrke(at)parkraeume.de



drucken  als PDF  an Freund senden  E-Mobilität erleben zur Mittsommernacht in Hannover Geld, Zeit und Nerven sparen: autoservice.com ist Ihr Werkstattportal!
Bereitgestellt von Benutzer: PRKG
Datum: 20.06.2011 - 17:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 427539
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Gehrke
Stadt:

Berlin


Telefon: 0180 / 50 05 63

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 940 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gerichte entscheiden überwiegend für PARKRÄUME KG"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Parkräume KG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Parkräume KG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 71


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.