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Mit dem Auto ins Ausland / Urlaubsknöllchen können schnell teuer werden / ADAC informiert über Regel

ID: 426196

(ots) - Wer mit seinem Auto ins Ausland fahren will, muss
sich trotz eines zusammenwachsenden Europas auf abweichende
Verkehrsregeln und vielfach höhere Bußgelder als zu Hause einstellen.
Um böse Überraschungen in Form von Urlaubsknöllchen zu vermeiden,
sollten sich Urlauber vor Fahrtantritt informieren, welche
Besonderheiten im Reiseland gelten. Der ADAC weist auf aktuell
besonders häufige Problemfälle hin und gibt Tipps, wie man Ärger
vermeiden und die Urlaubskasse schonen kann.

Zahlreiche italienische Innenstädte sind für den touristischen
Autoverkehr gesperrt. Jede Stadt hat unterschiedliche Regelungen, was
Ausnahmen etwa für Touristen (z.B. Anfahrt zu Hotels) betrifft. Die
Beschilderung dieser "Zone a Traffico limitato / ZTL" ist meist
unübersichtlich und auf Anhieb schwer zu durchschauen. Fährt man
versehentlich in eine gesperrte Zone, droht eine Bußgeld von rund 100
Euro. Deshalb das Auto am besten außerhalb der historischen
Innenstädte parken.

Ist vor der Urlaubsreise der TÜV abgelaufen, kann es ebenfalls zu
Problemen kommen. Ungarische, tschechische und polnische
Polizeibehörden verhängen in diesen Fällen immer wieder hohe
Bußgelder oder legen sogar das Kfz still. Obwohl dies grundsätzlich
unzulässig ist, erspart es viel Ärger, wenn die fällige
Hauptuntersuchung noch vor der Fahrt ins Ausland durchgeführt wird.

Vorsicht ist nach Angaben des Clubs auch in Ländern geboten, in
denen bei Autobahnbenutzung eine Vignette anzubringen ist: In
Österreich kostet sowohl das Fahren ohne Vignette, als auch die
falsche Anbringung der Vignette mindestens 120 Euro, in Slowenien
werden dafür sogar 300 Euro kassiert und vielfach auch die
Fahrzeugpapiere einbehalten.

Bei Tempolimitverstößen werden Urlauber kräftig zur Kasse gebeten:
Bei 11 km/h zu schnell sind in der Schweiz 250 Franken (rund 200




Euro) fällig, in Norwegen sogar rund 330 Euro, auch in Italien wird
die Urlaubskasse mit knapp 160 Euro belastet.

Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden oft Wochen oder erst
Monate nach dem Urlaub zugestellt, diese sollten jedoch nicht achtlos
weggeworfen werden: Eine neue EU-Regelung ermöglicht seit 2010 auch
hierzulande die Eintreibung nicht bezahlter Auslandsknöllchen.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer(at)adac.de

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Datum: 17.06.2011 - 10:11 Uhr
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