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Neue GVO: Alles eitel Sonnenschein?

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Erwartete Kündigungswelle bleibt aus, dennoch Diskussionsbedarf


(PresseBox) - Ab Juni 2013 gilt die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) auch für den Verkauf. Als im vergangenen Jahr das neue europäische Regelwerk veröffentlicht wurde, gab es immense Befürchtungen: So mancher Fachmann sah gar eine kapitale Kündigungswelle auf das europäische Kfz-Gewerbe zurollen. Diese ist zwar ausgeblieben, die Lage zwischen Herstellern und Handel ist dennoch angespannt, berichtet das Fachmedium »kfz-betrieb« in seiner Ausgabe vom 3. Juni 2011.
Die Realität sieht indes anders aus. Nur wenige Hersteller kündigen ihre Verträge unter Hinweis auf das neue europäische Recht. Einige von ihnen haben das bereits in den letzten Monaten getan. Doch die große Mehrheit der Hersteller und Importeure passt ihre laufenden Verträge lediglich an. Burkhard Weller vom Toyota-Händlerverband urteilte deshalb für sein Fabrikat: "Unterschreiben und abheften - alles ist besser und einfacher geworden." Auch die ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann konstatiert, dass die erwarteten Schockwellen ausgeblieben sind. Sie stellt sogar einen neuen Umgang zwischen Herstellern und Handel fest.
Dennoch ist nicht alles eitel Sonnenschein. Viele Marken haben die Standards und die Margensysteme aus dem eigentlichen Vertrag ausgeklammert und können diese auch außerhalb des Händlervertrags anpassen. Manche Hersteller nutzen das für gravierende Änderungen. Der Branchenanwalt Prof. F. Christian Genzow dazu: "Ich frage mich, warum der Handel diese Anpassungen akzeptiert. Einschränkungen des Mehrmarkenhandels und höhere Standards, keine Möglichkeit zur Veräußerung des Betriebs ohne Zustimmung des Herstellers und keine Begründung für die Kündigung - damit werden maßgebliche Parameter für den Schutz des Handels beschränkt. Wer diese freiwillig aufgibt, tut sich keinen Gefallen."
Gerade der Mehrmarkenhandel ist eines der wichtigsten Diskussionsthemen zwischen Herstellern und Handel. Mit der neuen GVO können Erstere den Mehrmarkenhandel einschränken. Das berührt entscheidend den Lebensnerv vieler Handelsbetriebe. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Punkte, die für Diskussionen zwischen den beiden Seiten sorgen. Mit der neuen GVO können beispielsweise die Hersteller für erschwerte Bedingungen beim Querbezug von Neuwagen sorgen. Mancher Hersteller will die Händlerverträge außerdem nicht mehr unter deutsches Recht gestellt sehen, sondern es sollen andere europäische Rechtsordnungen gelten. Das würde jedoch den Händlerschutz noch weiter aushöhlen. Nicht umsonst fordert der ZDK, die Handelsvertreterrichtlinie auf das Kfz-Gewerbe auszuweiten.




»kfz-betrieb« ist das meistgelesene Fachmagazin im Kfz-Gewerbe und informiert seit 100 Jahren den automobilen Handel und Service. »kfz-betrieb« ist offizielles Organ des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK), der berufsständischen Interessenvertretung für rund 38.000 Autohäuser und Werkstätten. Tagesaktuelle News aus der gesamten Kfz-Branche gibt es unter www.kfz-betrieb.de sowie im täglichen Newsletter. Das Stammhaus Vogel Business Media ist einer der führenden deutschen Fachinformationsanbieter mit rund 100 Fachzeitschriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivitäten. Hauptsitz ist Würzburg. 2011 feiert das Unternehmen seinen 120. Geburtstag.

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Datum: 08.06.2011 - 16:18 Uhr
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