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Finanzdienstleister: Nach Beratungsprotokollen fragen / TÜV Rheinland: Beratung und Service in der A

ID: 418340

(ots) - Im Zuge der Finanzkrise ist die Beratungsqualität von
Finanzdienstleistern viel diskutiert worden. "Verschiedene Studien
belegen, dass es signifikante Mängel gibt", sagt Volker Arzbach,
stellvertretender Branchenleiter Banken, Versicherungen und
Finanzdienstleister bei TÜV Rheinland. "Aber unter berechtigten
negativen Befunden leiden auch solche Institute, die ihren Kunden
gute Beratung bieten."

Tatsächlich fielen im Sommer 2010 bei der Zeitschrift Finanztest
viele der geprüften Banken durch. Zu oft entsprachen die empfohlenen
Produkte nicht Anlagezielen und Risikopräferenz der Kunden. So ist
ein Anlageberater eigentlich verpflichtet, den Kunden zu Beginn des
Gesprächs nach seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen zu
fragen, sein Vorwissen in finanziellen Belangen zu ermitteln und
festzustellen, welche Anlageziele er hat. Diese Grundvoraussetzung
für eine qualifizierte Beratung erfüllten einzelne Anbieter nicht.
Hierauf sollten Kunden allerdings nach Empfehlung des TÜV Rheinland
in jedem Fall bestehen. Gleiches gilt für das Beratungsprotokoll,
das bei einer Beratung zum Thema Wertpapieranlage gesetzlich
vorgeschrieben ist. "Solche Mängel können den Kunden unter Umständen
viel Geld kosten, und sie untergraben das Vertrauen in die Branche
insgesamt", meint Volker Arzbach. "Letztlich schneiden sich die
Unternehmen ins eigene Fleisch, da Kunden auch von eigentlich
hochwertigen Produkten Abstand nehmen."

Damit Qualitätsanbieter nachweisen können, dass sie gute Beratung
und exzellenten Service bieten, hat TÜV Rheinland zwei Standards
entwickelt: die "Zertifizierte Beratungsqualität - Finance" und das
Prüfzeichen "Zertifizierte Servicequalität - Finance". Unternehmen,
die dieses freiwillige Siegel erhalten wollen, müssen sich einem
zweistufigen Prüfverfahren unterziehen. Maßstab ist ein




idealtypischer systematischer Beratungs- und Serviceprozess, deren
Kriterien TÜV Rheinland in Anlehnung an gesetzliche Vorgaben und
branchenspezifische Anforderungen entwickelt hat. "Am Ende unserer
Prüfung wissen wir, ob ein Unternehmen die organisatorischen
Voraussetzungen hat, die ein gleichbleibend hohes Beratungsniveau
sicherstellen, und ob der einzelne Berater fachlich geeignet und
motiviert ist, dies im Beratungsgespräch auch umzusetzen", erklärt
der TÜV Rheinland-Experte.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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Datum: 03.06.2011 - 10:00 Uhr
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