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Zu Gast im Ausland

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(LifePR) - Auslandsaufenthalte sind der Entwicklung von Jugendlichen durchaus förderlich. Einblick in fremde Sitten, Erweiterung des Horizonts und Sprachkenntnisse werden dabei vermittelt. Manchmal gibt es aber auch Probleme, die sogar vor Gericht landen. Von Fall zu Fall entscheiden die Richter sehr unterschiedlich. So bekam eine Mutter vor Gericht recht, die ihre Tochter an die Ostküste der USA schicken wollte und deshalb in einem Vorgespräch vereinbarte, dass Gastfamilien aus dieser Region infrage kämen. Als die Agentur das Mädchen dann plötzlich nach Texas schicken wollte, kündigte die Mutter und bekam die Anzahlung, über 1.600 Euro zurück. Die Agentur hatte nämlich gegen eine mündliche Zusage verstoßen (AG Köln, Az.: 134 C 267/08). Weniger Glück hatte Eltern, die ihre beiden Kinder nach Frankreich schickten. Während des Sprachaufenthaltes berichteten die Bruder und Schwester gleichermaßen von unhaltbaren Zuständen in der Gastfamilie: Die Gasteltern glänzten demnach zumeist durch Abwesenheit, das Zimmer sei winzig und das Essen ungenießbar. Nach der Rückkehr des Nachwuchses reklamierten die Eltern jedoch erfolglos. Die Mängel hätten sofort gerügt werden müssen, um der Vermittlungsagentur die Chance zu geben, Abhilfe zu schaffen, erläutern ARAG Experten (LG Frankenthal, Az.: 2S 295/08).



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Datum: 17.05.2011 - 11:14 Uhr
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Urlaub & Reisen


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