Sensationeller Erfolg auch inÖsterreich: Jamie Oliver gewinnt zum zweiten Mal in Folge den Publikums
(LifePR) - Die Beliebtheit von Kochstar, TV-Entertainer und Buchautor Jamie Oliver ist ungebrochen! In seiner Heimat Großbritannien ist er ebenso erfolgreich wie in Deutschland, der Schweiz - und nicht zuletzt: Österreich.
Bei der Wahl zum Buchliebling 2011 räumte der Brite wieder einmal ab und kann sich so zum zweiten Mal in Folge über den begehrten Publikumspreis freuen. Nachdem 2010 Jamies Amerika gewählt wurde, ist es diesmal Jamies 30 Minuten Menüs - ein Buch, das in Großbritannien alle Rekorde brach und zum schnellstverkauften "Non-Fiction Book" avancierte.
Was ist Jamies Geheimrezept? Wir können nur vermuten, dass es sich um die gelungene Mischung aus Engagement und Charme, Glaubwürdigkeit und Authentizität, Coolness und Bodenständigkeit handelt, die Jamie wie kein anderer vereint. Und natürlich sind es seine Rezepte, leicht nachkochbar, für jeden machbar und frei von jedem Dünkel - zusammengestellt in seinen wirklich genialen Kochbüchern, die in fast jedem Haushalt zu finden sind.
2 Jahre in Folge Buchliebling der Österreicher. Wow! Dorling Kindersley freut sich zusammen mit seinem Autor Jamie Oliver über diese ganz besondere Auszeichnung!
Der Buchliebling ist eine Initiative des Verlagsbüros Schwarzer mit dem echo medienhaus in der ARGE Buchliebling - in Kooperation mit dem Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft Österreichs und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.05.2011 - 10:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 401705
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
chen
Telefon:
Kategorie:
Marketing & Werbung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 108 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Sensationeller Erfolg auch inÖsterreich: Jamie Oliver gewinnt zum zweiten Mal in Folge den Publikums"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dorling Kindersley Verlag GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).