InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verbraucherschutz durch gute Zusammenarbeit mit Banken

ID: 400833

Positiv-Liste des Verbraucherdienst e.V.


(IINews) - Einen erheblichen Anteil am Erfolg von Verbraucherdienst e.V. haben die Banken der Abzock-Opfer. Für die konstruktive Zusammenarbeit im Sinne des Verbraucherschutz Ihrer Kunden bedanken wir uns mit einer Positiv-Liste

Verbraucherdient e.V ist eine Interessengemeinschaft, die sich für die Rechte von Verbrauchern einsetzt, die Ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht in Eigenregie vertreten können oder wollen.

Die Interessengemeinschaft des Verbraucherdienst e.V. lebt von konstruktiver Zusammenarbeit mit den durch Abzocke Geschädigten und deren Bankberatern. Den größten Anteil betroffener Verbraucher stellen Senioren. Gerade ältere Menschen sind leicht von geschultem Call-Center-Personal zu übervorteilen, es wird die Gutgläubigkeit ausgenutzt. Zudem werden Sie durch die Anrufe kalt erwischt und können dem Inhalt des Telefonats im Einzelnen nicht immer folgen. Durch die ständigen Suggestionen und geschickten Suggestivfragen des Call-Center-Agent, wird eine angeblich bestehende Geschäftsbeziehung vorgegaukelt.. Dies geschieht so geschickt, dass selbst junge Menschen auf diese Abzockmethoden reinfallen. Denn in überwiegenden Fällen liegen den Call-Centern Daten wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Kontoverbindung bereits vor. So ist es ein Einfaches derlei Betrugsmanöver durchzuführen.

Bei näherer Prüfung der Vorgänge durch Verbraucherdienst stellt sich schnell heraus, dass Zahlungsaufforderungen nicht auf juristisch fundierten Ansprüchen basieren. Hinzu kommt das die Abbuchungen auf den Konten der Geschädigten ohne eine gültige schriftliche Einzugsermächtigung vollzogen wurden. Auch ein unterschriebener schriftlicher Vertrag zwischen Betroffenem und Zahlungsempfänger existiert nicht.

Ohne Vorhandensein rechtsgültiger Kaufverträge, ordnungsgemäßer Bestellungen oder schriftlicher Einzugsermächtigungen bedienen sich die Abzocker dreist am Guthaben der Bankkonten Ihrer Opfer.

Nur durch die aktive Unterstützung der Banken, und der erbrachten hohen Beweislast durch Verbraucherdienst e.V. war es möglich. rund 1,6 Millionen Euro für Vereinsmitglieder zurück zu holen (Stand März 2011).





In diesem Zusammenhang möchten alle unserer Mitglieder und der Verbraucherdienst folgenden Banken unseren besonderen Dank aussprechen:
Postbank München, Hypovereinsbank München, VR Bank Karlsruhe, VR Bank Bichl, Evangelische Dahrlehnsgenosschaft eG Kiel, KSK Westerwald, Sparkasse Bremen, Volksbank Mittelhessen, Ostsächsiche Sparkasse Dresden, Sparkasse Reichenhall, BW Bank Landesbank Stuttgart , DresdnerBank Bonn, Mittelbrandenburgischen Sparkasse, Deutsche Bank Ffm, Volksbank Gaggstatt, Sparkasse Goslar/ Harz, Sparkasse Leipzig, Targobank Düsseldorf, Sparkasse Vorpommern, VR Bank Lausitz Cottbus, KSK Ostalb, Sparda Bank Hannover, Commerzbank Oberhausen, Santander Consummerbank AG Mönchengladbach, KSK Traunfreut, Sparkasse Freiburg, Sparkasse Merzig, Sparkasse Gengenbach, Berliner Volksbank, Raiffeisenbank Halfingen, Harzsparkasse, Sparkasse Fintrop, Volksbank e.G Schwäbisch Gmünd, Kreissparkasse Waxweiler, Fürstlich Castellische Bank Würzburg, KSK Gotha, Sparkasse Freiburg.

Bei diesen Banken wird Service, Dienstleistung und Kundenschutz groß geschrieben. Man war sofort bereit, nachdem durch Verbraucherdienst bekannt wurde wie diese dubiosen Abbuchungen zustande gekommen sind, sich für die eigenen Kunden einzusetzen und die Gelder an die geschädigten Kunden zurückzuführen. Denn nur wenn der Verbraucher in der Marktwirtschaft Partner findet, die für einander da sind, kann er sich vor Unternehmenspraktiken schützen, die unlauter sind oder sogar einen kriminellen Hintergrund haben.

Der Verbraucherdienst e.V. und der Verbraucher / Kunde als Mensch in unserer Wirtschaft würden sich wünschen, dass im Fall von Abzocke alle Banken so reagieren würden.

Leider ist dieses kundenfreundliche Verhalten nicht immer selbstverständlich. In unserer Vereinsarbeit begegnet uns auch dies:

Herr J.S ist 71 Jahre alt und an Krebs erkrankt. Er musste sich daher längeren Krankenhausaufenthalten unterziehen zwecks Chemotherapie. Daher hatte er nicht die Möglichkeit regelmäßig seine Kontoauszüge zu prüfen. Und das hat die Abzockbranche Gewinnspielservice, Lottotippgemeinschaften usw. sich zu nutze gemacht. Sie haben diesem Mann das Konto skrupellos geplündert, so das er heute einen Schaden von ca. 27.000 € zu beklagen hat. Verbraucherdienst e.V. setzte sich mit der Sparkasse Rothenburg- Bremervörde in Verbindung und schilderte die Umstände ausführlich. Zudem gab Herr J.S. eine eidesstattliche Versicherung gegenüber seiner Sparkasse Rothenburg-Bremervörde ab. In dieser versicherte er, dass er keinem der Zahlungsempfänger / Gläubiger eine schriftliche Einzugermächtigung erteilt hat. Zudem versicherte er den überwiegenden Teil der abbuchenden Unternehmen nicht einmal zu kennen. Dennoch ließ sich die Bank nicht dazu bewegen die Lastschriften zurück zu buchen.

Wir wiesen die Sparkasse Rothenburg-Bremervörde wiederholt darauf hin das der überwiegende Teil der Zahlungsempfänger den Verbraucherzentralen als auch dem Verbraucherdienst e.V. selbst, für diese unseriösen Geschäftspraktiken bekannt seien. Ergänzend verwiesen wir auf bereits bestehende Ermittlungsverfahren die gegen etliche der Zahlungsempfänger laufen.

Das alles hat nicht ausgereicht um die Sparkasse Rothenburg-Bremervörde zu bewegen die Lastschriften an die einziehenden Banken zurückzugeben damit entsprechende Gutschriften für ihren Kunden Herrn J.S. erfolgen können.

Das ist ein NoGo für Service und Schutz des Kunden. Der Verbraucherdienst hat sich jetzt an den Sparkassenverband Niedersachsen gewandt um den Fall prüfen zu lassen. Aktuell warten wir auf eine Stellungnahme der zuständigen Schlichtungsstelle. Wir hoffen dass wir Herrn J.S gemeinsam mit dem Sparkassenverband Niedersachsen zu seinem Recht verhelfen können, wie vielen anderen Menschen zuvor.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Zweck des Vereins ist es, die Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen und Verbraucher vor rechtswidrigen unternehmerischen Praktiken zu schützen, insbesondere in folgenden Bereichen:

Vertragsschlüsse unter Einbeziehung von Telekommunikationsmitteln, Fernabsatzverträge i.S.d. § 312b BGB,
Haustürgeschäfte i.S.d. § 312 BGB,
Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Telekommunikationsverträge,
Time-Sharing-Verträge,
Finanzvermittlungsverträge,
Gewinnspiele,
Versendung unerwünschter E-Mails (Spam),
unrechtmäßige Abbuchungen.

Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.

Die Erreichung dieses Zwecks wird insbesondere durch die nachfolgenden Aktivitäten verwirklicht:

die Aufklärung der Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, die Information über aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen sowie die Warnung vor aktuellen rechtswidrigen Praktiken, insbesondere durch das Betreiben eines eigenen Internet-Portals, die Versendung von Rundschreiben an Vereinsmitglieder und interessierte Verbraucher, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaften, Presse und Fernsehsendern,

die Unterbindung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 UKlaG durch geeignete Maßnahmen, erforderlichenfalls auch durch die Einleitung gerichtlicher Verfahren. Zu diesem Zweck strebt der Verein seine Anerkennung als qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 UKlaG an.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Hamburger Rentner verklagt die Commerzbank - Hahn Rechtsanwälte reichen wegen Falschberatung bei Pre ProLogis hebt Kaufangebotspreis für Aktien von ProLogis European Properties auf 6,20 Euro pro Aktie
Bereitgestellt von Benutzer: verbraucherdienst
Datum: 06.05.2011 - 15:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 400833
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Banken und Versicherungen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 386 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verbraucherschutz durch gute Zusammenarbeit mit Banken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Verbraucherdienst e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Verbraucherdienst e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.214
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 151


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.