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Aufatmen für Schaum-Creme-Fans / Irreführende Werbung mit Vergleich von Cremes und Schäumen verboten

ID: 397925

(ots) - Für einige Zeit herrschte bei vielen Nutzern von
Schaum-Creme-Präparaten ziemliche Verwirrung: Eine Studie vom Juni
2010 hätte angeblich belegt, dass Cremezubereitungen den
Schaum-Creme-Präparaten überlegen seien.

Nun hat der Spuk ein Ende: Das Landgericht Hamburg verbietet dem
Urheber der Studie, dem Hersteller der Marke Gehwol, die irreführende
Werbung fortzusetzen. Das Unternehmen Eduard Gerlach GmbH hat
fälschlicherweise behauptet, Wissenschaftler hätten mit einer
klinischen Studie eine solche Überlegenheit nachgewiesen.

Schaum-Creme ist herkömmlichen Cremes nicht unterlegen

Seit der Veröffentlichung im Juni 2010 im International Journal of
Cosmetic Science herrschte bei den langjährigen Anhängern von
Schaum-Creme-Präparaten einige Unsicherheit: Konnten Sie sich nicht
mehr darauf verlassen, was sie bei der täglichen, erfolgreichen
Anwendung der Schäume erlebten? Denn tatsächlich spricht alles dafür,
dass Schaum-Cremes in ihrer Wirksamkeit herkömmlichen Cremes
mindestens gleichwertig sind. Abgesehen davon, dass die Schäume
besser einziehen und keinen unangenehmen Fettfilm hinterlassen.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg wurde vom
Initiator der umstrittenen Studie als endgültige Regelung anerkannt.
Zeit zum Aufatmen für die Schaum-Creme-Fans: Sie scheinen sich
genauso wenig zu täuschen, wie das Landgericht Hamburg.

Unternehmenskontakt:
neubourg skin care GmbH & Co.KG
Mergenthalerstraße 40 | 48268 Greven
Tel. 02571 5740-0
Geschäftsführung: Dr. Thomas Neubourg



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Im Klapperhof 33
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Tel.: 0221-13056060
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Datum: 03.05.2011 - 14:00 Uhr
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