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Fahrgeschäfte auf der Kirmes: Kinder nie ohne Aufsicht fahren lassen / TÜV Rheinland: vor dem Start

ID: 397580


(ots) -
Ob nostalgisches Kinder-Karussell oder Hightech-Coaster,
Dorfkirmes oder Freizeitpark: Spaß und Sicherheit gehören bei der
Benutzung von Fahrgeschäften immer zusammen. Besonders Eltern sollten
für ihre Kinder immer einige wichtige Regeln beachten, damit der
Besuch auf dem Rummelplatz ungetrübt bleibt. "Bei einigen
Attraktionen dürfen Kinder erst ab einer Mindestgröße und einem
Mindestalter mitfahren", so Achim Hüsch, Experte für die Prüfung von
Fahrgeschäften bei TÜV Rheinland. Messlatten am Eingang bieten hier
eine gute Orientierung, ebenso sind Hinweise des Personals immer zu
beachten. Ein weiterer Tipp: Vor dem Start können Passagiere fest
Sicherheitsbügel rütteln. So können sie selbst testen, ob die
lebenswichtige Rückhaltehilfe auch wirklich eingerastet ist.

Da Kinder Gefahren leichter unterschätzen, sollten sie stets in
Begleitung eines Erwachsenen Achterbahnen oder schnelle Fahrgeschäfte
benutzen. Bei schnellen Rundfahrgeschäften sollten Mitfahrer zudem
beachten, dass Kinder immer auf der inneren Seite sitzen und
Erwachsene außen. Stichwort Fliehkraft. Und schließlich: "Immer
sitzenbleiben, bis das Fahrgeschäft wirklich still steht", so Experte
Hüsch, der mit seinen über 20 Kolleginnen und Kollegen bei TÜV
Rheinland jedes Jahr mehr als 750 Fahrgeschäfte in ganz Deutschland
überprüft. Denn wenn ein Zwischenfall beim Freizeitspaß passiert, ist
dies häufig auf menschliche Fehler zurückzuführen und nicht auf
technische Mängel. Speziell für die Älteren hat Achim Hüsch deshalb
noch einen weiteren Ratschlag parat: "Nicht nur für Kinder gelten
Altersgrenzen. Auch nach oben sollten wir uns selbst Grenzen setzen.
Ich muss nicht in jedem Alter jeden noch so extremen Nervenkitzel
mitmachen."

TÜV Rheinland ist seit über 40 Jahren im Bereich der so genannten




Fliegenden Bauten, die für bestimmte Zeit aufgestellt und
anschließend wieder zerlegt werden, als Prüforganisation tätig. Dazu
zählen Fahrgeschäfte wie Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder und
Achterbahnen, aber auch Tribünen, Zelte oder Konzertbühnen. Im Fall
des Eurovision Song Contest, der im Mai 2011 in Düsseldorf
stattfindet, kümmert sich TÜV Rheinland beispielsweise um die
Sicherheit vieler Bühnenelemente. Auch international führen die
unabhängigen Kontrolleure Neuabnahmen, Verlängerungsprüfungen,
Gebrauchsabnahmen, Ausführungsgenehmigungen, Wertfeststellungen,
Gutachten sowie Sonderprüfungen für solche Bauten durch. Allein in
Deutschland überprüft TÜV Rheinland jährlich rund 1.200 Fliegende
Bauten.



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Frank Ehlert, Presse Industrie Service, Tel.: 0221/806-2424
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Datum: 03.05.2011 - 10:00 Uhr
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