DLRG: Eltern unterschätzen die Gefahren von Gartenteichen
(ots) - Mit dem schönen Wetter hat jetzt die
Gartensaison begonnen. In vielen Gärten bildet ein Teich den
Mittelpunkt der Anlage, in anderen lädt ein Swimmingpool zum Baden
ein. Teiche und Pools können aber zur Kinderfalle werden. Nach
Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind allein
im vergangenen Jahr zwölf Menschen in privaten Gartenteichen und
Swimmingpools ertrunken, darunter waren sechs kleine Kinder im Alter
bis zu drei Jahren.
Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern sind nach Ansicht der
Lebensretter die häufigsten Ursachen für das Kinderertrinken in
heimischer Umgebung. "Viele Erwachsene sehen einen kleinen
Gartenteich mit 30 cm Wassertiefe nicht als gefährlich an. Selbst
derart kleine Gewässer können aber zur tödlichen Bedrohung für die
Kleinsten werden", sagt DLRG-Präsident Dr. Klaus Wilkens. Er rät
allen Eltern zu Vorsicht und Wachsamkeit. Da Wasser kleine Kinder
magisch anzieht, empfehlen die Sicherheitsexperten der größten
Wasserrettungsorganisation der Welt, ihre Sprösslinge beim Spielen im
Garten nicht aus den Augen zu lassen. "Wachsamkeit ist in Gärten mit
Teichen, Swimmingpools oder anderen Wasseranlagen die beste
Unfallprophylaxe", so Dr. Wilkens. Dies gilt auch für öffentlich
zugängliche Teiche und Bäche in der Nähe der heimischen Wohnung.
Eltern mit kleinen Kindern sollten deshalb bereits bei der Planung
eines Gartenteiches geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen. Es
empfiehlt sich, den Teich so einzuzäunen, dass er für die Kinder
nicht mehr zugänglich ist.
Eine weitere Gefahrenquelle ist der Teich in Nachbars Garten. Tore
und Übergänge zum Nachbargrundstück sollten deshalb so gesichert
werden, dass sie von Kindern nicht geöffnet oder überklettert werden
können. Die Eltern sollten frühzeitig ein Gespräch mit dem Nachbarn
führen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Nicht selten ist die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht Ursache
für schwere auch tödliche Unfälle. Kleinkinder bedürfen einer
ständigen Aufsicht, damit sie sich nicht Gefahren in ihrer Umgebung
aussetzen, die sie aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit
noch nicht erkennen und beherrschen können. Zur Abwehr dieser für
Kleinkinder bestehenden Gefahren sind zu allererst die Eltern oder
Aufsichtspflichtigen zuständig, weil ein umfassender Schutz für
kleine Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung, die lückenlos erfolgen
muss, gewährleistet ist.
Eltern können aber noch mehr tun: In speziellen
Wassergewöhnungskursen der DLRG erlernen die Kleinsten in
spielerischer Form frühzeitig wichtige Bewegungen und lebensrettende
Verhaltensweisen im Wasser noch bevor sie richtig schwimmen können.
Die DLRG bietet in vielen Städten und Gemeinden Schwimmkurse für
Kinder an, die von erfahrenen Ausbildern geleitet werden. In
Zusammenarbeit mit dem langjährigen Partner NIVEA führt die DLRG in
Kindergärten zudem seit Jahren Informationsveranstaltungen für Kinder
und Eltern durch, um kindgerecht auf spielerische Art und Weise
frühzeitig über Wassergefahren aufzuklären und richtiges Verhalten
bei Unfällen zu üben.
Pressekontakt:
Martin Janssen, Pressesprecher der DLRG, Telefon: 05723-955441
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Datum: 14.04.2011 - 13:00 Uhr
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