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"ZAPP": NeueÄußerungen zum Streit zwischen Bauer Media Group und Jugendzeitschrift "Spiesser"

ID: 387172

(ots) - Die Bauer Media Group geht seit einiger Zeit
rechtlich gegen die kostenlose Verteilung der Dresdener
Jugendzeitschrift "Spiesser" vor, die sechsmal jährlich an Schulen
und Universitäten ausliegt. Nun hat sich ein Sprecher des Bauer
Verlags gegenüber dem NDR Medienmagazin "ZAPP" erstmals zum Streit
geäußert.

Die Bauer Media Group verlange Auskunft über die rechtliche
Grundlage der Verbreitung des werbefinanzierten "Spiesser", so der
Sprecher. Zum Vorwurf des Angriffs auf die unliebsame Konkurrenz der
"Bravo", den verschiedene Medien mutmaßen, heißt es gegenüber "ZAPP"
weiter: "Selbstverständlich ist 'Spiesser' ein Konkurrenzobjekt für
Bauer-Titel, weil er sich wie viele unserer Titel auch aus Geldern
der werbetreibenden Industrie finanziert. Dabei gibt es unter den
'Spiesser'-Anzeigenkunden eine Reihe von Überschneidungen zu Kunden,
die auch in Titeln der Bauer Media Group Werbung schalten. Im
Vertriebsmarkt spricht 'Spiesser' junge Zielgruppen an, die auch zu
den Zielgruppen unterschiedlicher Publikationen aus der Bauer Media
Group zählen."

Bundesweit liegt "Spiesser" an rund 10.000 Schulen aus. Genau an
dieser Stelle setzt die "Stabsstelle Medienrecht" der Bauer Media
Group an. Sie sieht in der Verteilung eine "kommerzielle
Vertriebsmaßnahme im Interesse von Werbekunden" und hat Auskunft von
den Schulleitern gefordert, auf welcher rechtlichen Grundlage die
Verbreitung des werbefinanzierten "Spiesser" erfolge.

Einzelne bayerische Schulleiter bestellten daraufhin das
Jugendmagazin ab mit Verweis auf den vom Verlag ins Feld geführten
Artikel 84 des Bayerischen Gesetzes über Erziehungs- und
Unterrichtswesen. Der für den "Spiesser" tätige Medienrechtler Dr.
Butz Peters sagte gegenüber "ZAPP": "Bauer argumentiert ja, dass es
sich bei der Verteilung des 'Spiesser' um eine kommerzielle




Vertriebsmaßnahme handele im Interesse von Werbekunden und deshalb
Bedenken im Hinblick auf Artikel 84 des bayerischen
Erziehungsgesetzes bestehen. Das ist nur die halbe Wahrheit, die
ganze Wahrheit ist, dass speziell zu diesem Artikel 84 eine
Ausführungsbestimmung, eine Schulordnung erlassen worden ist und
diese sagt, dass die Schulleiter entscheiden über Zeitschriften, die
ausgelegt werden. (...) Ich denke, es handelt sich um den Versuch der
Lehrerverdummung bei dieser Äußerung."

Zitate aus der Meldung frei bei Nennung "ZAPP"

Sendung: Mittwoch, 13. April, 23.05 Uhr, NDR Fernsehen



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NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
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Fax: 040 / 4156 - 2199
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Datum: 13.04.2011 - 18:34 Uhr
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