Das Frankreich Magazin kürt das beste französische Restaurant 2011
(ots) - Das Frankreich Magazin sucht das beste französische
Restaurant Deutschlands.
Der Gewinner muss keinen Michelin-Stern vorweisen, sondern
passionierte Köche und ein gemütliches Flair. Ob Brasserien, Bistros
oder Restaurants - wichtig ist die typisch französische Atmosphäre.
Bewerben können sich sowohl Gastronomen als auch Leser, die ihren
Lieblingsfranzosen ins Rennen schicken möchten. Einsendeschluss ist
der 1. Mai.
In der kommenden Sommerausgabe des Frankreich Magazins wird eine
Shortlist der zehn Favoriten veröffentlicht, aus der eine fachkundige
Jury den Gewinner ermittelt. Dieser wird in der Herbstausgabe bekannt
gegeben.
Das Frankreich Magazin bringt seinen Lesern das echte französische
Lebensgefühl nahe und steht für exzellente Reisereportagen über die
schönsten Regionen und Städte Frankreichs, die mit nützlichen Tipps
und Adressen empfehlenswerte Hotels, Restaurants und
Sehenswürdigkeiten vorstellen. Die aktuelle Frühlingsausgabe bringt
ein Special über die Reiseziele Provence (Avignon und Mont Ventoux),
Paris, Dordogne und das kaum bekannte Vallée du Loir. Dazu gibt es 14
herrliche Rezepte zum Nachkochen, unter anderem vom Großmeister
Auguste Escoffier. Neu ist die Kolumne der Erfolgsautorin Sybille
Mulot.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Marinus Pütz, Redaktionsleitung Ländermagazine, Tel. +31 20 5302570,
redaktion(at)frankreichmagazin.org, www.frankreichmagazin.org.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 13.04.2011 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 386473
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Walluf
Telefon:
Kategorie:
Freizeit & Hobby
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 237 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Das Frankreich Magazin kürt das beste französische Restaurant 2011"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VU Verlagsunion KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).