InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Gartenabfälle gelten als Müll

ID: 381156

(LifePR) - Jedes Jahr im Frühling wird es Zeit die Gärten auf Vordermann zu bringen. Stellt sich die Frage, wohin mit den Gartenabfällen, wenn Biotonne und Kompost überquellen. Wer Gartenabfälle in Wald und Flur entsorgt handelt nämlich illegal und riskiert eine Verwarnung und Bußgeld, warnen ARAG Experten. Denn Grünschnitt, Rasenschnitt und Gartenabfall gelten rechtlich als Müll und schaden der Natur, da der Nährstoffhaushalt gestört wird. Außerdem können so nichtheimische Pflanzen in die freie Natur gelangen, die dann ortsansässige Pflanzen vertreiben und so das Ökosystem nachhaltig stören. Darum besser die Grünabfuhr abwarten und die Abfälle Umweltgerecht entsorgen lassen oder gleich einen zweiten Kompost anlegen. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt darüber hinaus Hecken, Gebüsche und Schilf als Nist- und Brutstätten und als Zuflucht für wild lebende Tiere. Es ist von März bis September verboten Hecken und ähnliches zurückzuschneiden. Erlaubt sind lediglich Pflegeschnitte, z.B. um Verkehrssicherheit von Wegen zu gewährleisten. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können zu Geldbußen führen.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  EANS-News: Nordex SE / Windstrom bringt mehr als doppelt so viel wie Atomkraft
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 05.04.2011 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 381156
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Energie & Umwelt


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 86 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gartenabfälle gelten als Müll"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Jubeln erlaubt! FIFA Frauen-WM 2011 ...

Am kommenden Sonntag geht es los! Wo die Welt zu Gast bei Freunden und in diesem Jahr endlich auch bei Freundinnen ist, wird bestimmt ausgiebig gefeiert. Da viele Erstrundenspiele der Fußballfrauen erst um 20:45 Uhr angesetzt sind, wird es bei den ...

Skifahren mit Sicherheit ...

Skifahren ist cool, macht Spaß und liegt voll im Trend! Die Stars des FIS World Cup faszinieren ein Millionenpublikum. Unvorstellbar, dass Maria Riesch oder Felix Neureuther ohne Sturzhelm an den Start gingen. Die meisten Hobby-Abfahrer und ungeüb ...

Auskunftsanspruchüber medizinische Leistungen ...

Ein gesetzlich Krankenversicherter hatte die für ihn zuständige KV um Auskunft gebeten, welche medizinischen Leistungen sie in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet habe. Die beklagte KV vertrat die Auffassung der Kläger könn ...

Alle Meldungen von ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 38


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.