Widerruf zu TP/OTS0209 vom 19.2.2009: Thema:
Lawinen-Sicherheitsausrüstung
(ots) - Gemäß dem über die Klage der ABS Peter Aschauer
GmbH ergangene Urteil des Landesgerichtes Innsbruck zu 59 Cg 70/09h
vom 20.8.2010 und durch das Urteil des Oberlandesgericht Innsbruck zu
2 R 200/10v vom 23.12.2010 bin ich verpflichtet, nachstehende
Erklärung abzugeben:
Widerruf von Herbert Fournier
Ich widerrufe die Behauptung in meiner Aussendung vom 19.2.2009,
Thema: Lawinen-Sicherheitsausrüstung, Utl.: ABS-Airbag: Wurde
jahrelang falsch informiert?: "Es gibt gleich viele Ganzverschüttete
ob mit oder ohne ABS-Airbag".
Rückfragehinweis:
Herbert Fournier
Oberlandweg 12
A-6414 Mieming
Tel.: +43 (0)5264 20003
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TPT0009 2011-03-31/16:19
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 31.03.2011 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 378418
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Widerrufsverpflichtung: "Es gibt gleich viele Ganzverschüttete ob mit oder ohne ABS-Airbag" Miem
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