Zulassung von Euro-4 Fahrzeugen mit§ 13 Gutachten
(PresseBox) - Die Einführung der Euro-5 Norm im Januar 2011 bereitete vielen Kfz-Händlern mit einem Lagerbestand an Euro-4 Fahrzeugen Probleme.
Diese Fahrzeuge waren ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr zulassungsfähig. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung gestaltete sich jedoch äußert kompliziert.
Ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Länder schafft nun Abhilfe.
Demnach können Euro-4 Fahrzeuge zugelassen werden, wenn für sie eine Einzelgenehmigung durch ein Gutachten nach § 13 Abs. 1 EG-FGV erteilt wurde.
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Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
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Datum: 30.03.2011 - 15:00 Uhr
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