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EANS-Adhoc: Synaxon AG: Wechsel vom Prime Standard in den General Standard

ID: 372915

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Segmentwechsel

23.03.2011

Die Aktien der Synaxon AG, Bielefeld, (ISIN DE0006873805 / WKN 687
380) sind aktuell zum Börsenhandel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum
Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat der
Synaxon AG haben am heutigen Tag einen Wechsel der
Börsennotierung vom Prime Standard des regulierten Marktes in den
General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter
Wertpapierbörse beschlossen. Die Gesellschaft wird nun einen
entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum
Prime Standard  bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Der
Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach
Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der
Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com)
wirksam. Von dem Widerruf bleibt die Zulassung der Aktien der
Synaxon AG zum reguliertem Markt (General Standard) unberührt.
Der Wechsel des Börsensegments dient der Reduzierung des
mit der Börsennotierung im Prime Standard verbundenen
Zusatzaufwands.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: SYNAXON AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de





Rückfragehinweis:

Investor Relations
Tel.: +49 521/ 96 96-292
E-Mail: ir(at)synaxon.de

Branche: Computer
ISIN: DE0006873805
WKN: 687380
Index: CDAX
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr

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Datum: 23.03.2011 - 15:47 Uhr
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